Wer versucht, wegen eines Verkehrsvergehens erteilte Punkte in Flensburg an Unbeteiligte weiterzugeben, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, lehnte das Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die noch junge Regelung im Straßenverkehrsgesetz ab. Damit bleibt der Handel mit Punkten verboten.
Seit Juli 2026 ist es laut ADAC verboten, Punkte von Verkehrssündern zu übernehmen. Der Automobilklub forderte bereits zuvor die Schließung dieser Gesetzeslücke, um den gewerblichen Handel mit Punkten zu unterbinden, bei dem gegen Geld Punkte übernommen worden.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, die Gesetzesänderung sei eine Reaktion auf die in der Praxis verbreitete falsche Selbst- oder Fremdbezichtigung bei der Vergabe von Punkten. Die Verfassungsbeschwerde habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch eine Verletzung der Grundrechte gegeben sei oder inwieweit mögliche Bußgelder in Höhe von maximal 30.000 Euro unangemessen seien.
Bislang war es nach ADAC-Angaben etwa häufig üblich, Punkte an einen Menschen im privaten Umfeld zu geben. In anderen Fällen hätten gewerbliche Agenturen mit der Vermittlung von Strohmännern gearbeitet. Einer ADAC-Umfrage aus dem Jahr 2025 zufolge kannten 43 Prozent aller Autofahrer mit Eintragungen im Flensburger Register den gewerblichen Punktehandel.
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Bundesverfassungsgericht: Handel mit Flensburger Punkten bleibt verboten
- AFP - 14. Oktober 2026, 11:58 Uhr
Wer versucht, wegen eines Verkehrsvergehens erteilte Punkte in Flensburg an Unbeteiligte weiterzugeben, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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