Mehr als ein halbes Jahr nach Prozessende ist das Urteil gegen einen früheren Bundestagsabgeordneten wegen sexuellen Kindesmissbrauchs rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision als unbegründet, wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte den Mann im März zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Berichten zufolge handelt es sich dabei um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.
Laut Urteil ereignete sich die Tat im Herbst 2021, der Angeklagte saß zu diesem Zeitpunkt noch im Bundestag. In die verhängte Strafe floss eine vorherige andere Verurteilung ein. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er das Kind einer Bekannten bei einem Besuch bei ihr sexuell missbraucht hatte. Diese Bekannte war in dem Verfahren mitangeklagt.
Beide hatten sich über ein Datingportal kennengelernt. Die Frau wurde unter anderem wegen Herstellens und sogenannten Drittbesitzverschaffens kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Urteil hatte sie ihr Kind missbraucht und dem früheren Abgeordneten Fotos davon geschickt. Auch ihre Revision verwarf der BGH.
Brennpunkte
Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
- AFP - 14. Oktober 2026, 10:32 Uhr
Mehr als ein halbes Jahr nach Prozessende ist das Urteil gegen einen früheren Bundestagsabgeordneten wegen sexuellem Kindesmissbrauch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte.
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