Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.
Das Landgericht hatte den Mediziner im Februar wegen Betrugs in 13 Fällen und sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als 1,4 Millionen Euro bei dem Mann an.
Der Angeklagte hatte als sogenannter Poolarzt im ärztlichen Bereitschaftsdienst gearbeitet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) über einen Zeitraum von vier Jahren in tausenden Fällen "frei erfundene Leistungen und Hausbesuche" abgerechnet hatte. Insgesamt entstand der KVB dadurch ein Schaden von mehr als 1,4 Millionen Euro.
Verurteilt wurde er darüber hinaus, weil er 2021 eine Patientin bei einem Hausbesuch wegen Erkältungssymptomen unter Ausnutzung der Behandlungssituation "sexuell motiviert" an der Brust berührt hatte. Einen medizinischen Anlass gab es dafür nicht. Nach damaligen Gerichtsangaben räumte der Angeklagte den Abrechnungsbetrug ein, das Sexualdelikt jedoch nicht.
Brennpunkte
Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig
- AFP - 12. Oktober 2026, 15:06 Uhr
Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil.
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