Die vom Landgericht Hamburg gegen zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind verhängten mehrjährigen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, wie das Hamburger Gericht am Montag erklärte. Auch die Revision der Nebenkläger verwarf der BGH als unzulässig.
Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten im Juli vergangenen Jahres unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Männer hatten sich demnach im August 2024 mit ihren Autos ein Rennen geliefert und waren mit bis zu 178 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gerast. Einer der Angeklagten prallte mit hoher Geschwindigkeit gegen das Auto einer Frau, in dem ihre beiden damals zweijährigen Söhne saßen. Einer von ihnen erlag seinen schweren Verletzungen noch am selben Abend. Sein Zwillingsbruder wurde schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft forderte jeweils lebenslange Haft unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes und ging daher in Revision. Das hielt der BGH für unbegründet.
Brennpunkte
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
- AFP - 5. Oktober 2026, 15:49 Uhr
Die vom Landgericht Hamburg gegen zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind verhängten langjährigen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab.
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