Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)
Das Landgericht Gera hatte im Januar 2025 festgestellt, dass der früher als Referatsleiter eingesetzte leitende Regierungsdirektor zwischen 2014 und 2018 einem befreundeten Unternehmer Aufträge des OLG Jena ohne die erforderliche Ausschreibung zugeschanzt hatte. Dadurch sei dem Freistaat Thüringen ein Schaden von mehr als 450.000 Euro entstanden.
Außerdem habe sich der frühere Beamte, der hohe Schulden gehabt habe, von zwei Mitangeklagten insgesamt 14 Darlehen geben lassen. Nicht nachgewiesen werden konnte aber, dass er die Aufträge als Gegenleistung für diese Privatdarlehen vergeben hatte. Das Landgericht verurteilte ihn darum nicht wegen Bestechlichkeit, sondern nur wegen Vorteilsannahme in 14 Fällen und Untreue in sechs Fällen.
Es verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen den Mann und ordnete an, dass die Taterträge eingezogen werden. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen vor dem BGH vor. Sie wollte erreichen, dass der Angeklagte auch wegen Bestechlichkeit verurteilt wird.
Der BGH bestätigte aber nun die Verurteilungen wegen Vorteilsannahme in 13 Fällen. Er fand keine Rechtsfehler. Nur einer der Fälle sei schon verjährt, erklärte er. Darum muss über die Strafe für den früheren Beamten und einen der Mitangeklagten noch einmal verhandelt werden.
Auch der Angeklagte selbst legte beim BGH Revision gegen das Urteil aus Gera ein. Darüber ist noch nicht entschieden. Der BGH kündigte einen Beschluss für einen späteren Zeitpunkt an.
Brennpunkte
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
- AFP - 23. September 2026, 16:22 Uhr
Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt - nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil weitgehend.
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