Weil er seine getrennt von ihm lebende Ehefrau an der Haustür niederstach, ist ein 57-Jähriger vor dem Landgericht im niedersächsischen Stade zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Dezember die 40-Jährige in Apensen aufsuchte und die vierfache Mutter direkt nach dem Öffnen der Tür mit einem Messer angriff. Die Frau erlag in einem Krankenhaus ihren Verletzungen. Nach der Tat ergriff der Mann zunächst die Flucht. Einige Tage später stellte er sich selbst. Keines der vier Kinder war zum Tatzeitpunkt vor Ort.Â
Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft, die das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansah. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, sah in der Tat aber einen Totschlag.
Brennpunkte
Niedersachsen: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Haustür
- AFP - 3. September 2026, 16:09 Uhr
Weil er seine getrennt von ihm lebende Ehefrau an der Haustüre niederstach hat das Landgericht im niedersächsischen Stade einen 57-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Weitere Meldungen
Acht Monate nach seiner Gefangennahme durch das US-Militär hat der entmachtete venezolanische Präsident Nicolás Maduro erneut versucht, den Prozess in New York abzuwenden. Er
MehrEin französischer Bürgermeister hat für Tigermücken ein offizielles Überflugverbot für seine Kommune erlassen. "In Anbetracht der Tatsache, dass ihre wiederholten, niedrigen
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach den Demonstrationen gegen digitale Gewalt gegen Frauen in mehreren deutschen Städten hofft Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes
MehrTop Meldungen
Hannover (dts Nachrichtenagentur) - Die Landesregierung Niedersachsens hat den VW-Konzern gewarnt, die Mitbestimmung des Bundeslandes zu umgehen. "Mit einem Aushebeln des
MehrMörfelden-Walldorf (dts Nachrichtenagentur) - Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und Lufthansa wollen die Gespräche zu offenen Tarifthemen in der kommenden Woche
MehrUm zu lernen, braucht Künstliche Intelligenz (KI) riesige Mengen an Daten. Ob dabei Rechte von Urhebern verletzt werden können, wurde am Donnerstag erstmals vom
Mehr














