Wegen eines unerlaubt errichteten Geräteschuppens muss eine Kleingärtnerin aus Brandenburg einem Gerichtsurteil zufolge ihre Parzelle zurückgeben. Das entschied das Landgericht Frankfurt an der Oder und bestätigte damit ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.
Die Frau pachtete das Grundstück seit 2006 und errichtete 2007 einen Geräteschuppen neben der bestehenden Laube. Der Bezirksverband der Kleingärtner verlangte den Rückbau und kündigte schließlich den Pachtvertrag, als die Gärtnerin sich dagegen wehrte. Mit der Klage wollte der Verband die Räumung und Herausgabe der Parzelle erreichen.
Wie zuvor das Amtsgericht rechnete auch das Landgericht den Schuppen flächenmäßig der Laube zu. Eine solche darf nach dem Bundeskleingartengesetz nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Demnach war es aus Sicht des Landgerichts rechtens, angesichts des Regelverstoßes die Herausgabe der Parzelle zu verlangen.
Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil vom 5. August zu. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.Â
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Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
- AFP - 26. August 2026, 13:19 Uhr
Wegen eines unerlaubt errichteten Geräteschuppens muss eine Kleingärtnerin aus Brandenburg einem Gerichtsurteil zufolge ihre Parzelle zurückgeben. Das entschied das Landgericht Frankfurt an der Oder und bestätigte ein Urteil eines Amtsgerichts.
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