Auch wenn die schnelle Abkühlung an heißen Sommertagen verlockend ist: Ein Planschbecken auf dem Balkon ist nicht immer erlaubt und auch nicht in jedem Fall ratsam. Häufig gebe schon der Mietvertrag oder die Hausordnung vor, für welche Zwecke der Balkon genutzt werden darf, erklärte die R+V-Versicherung am Dienstag. Zudem dürfe das Planschbecken weder die Nachbarn stören noch die Bausubstanz gefährden.
"Viele unterschätzen das entstehende Gesamtgewicht", warnte etwa R+V-Expertin Céline-Estelle Zinkel. Schon kleine Wassermengen seien schwer und führten zu einer Mehrbelastung - neben Menschen, Blumenkübeln oder Balkonmöbeln. Daher sei es gerade bei älteren Balkonen oder besonders großen Becken sinnvoll, sich nach der Traglast des Balkons zu erkundigen.
Wasserschäden könnten zudem leicht ins Geld gehen. Das Wasser solle daher kontrolliert abgelassen werden, anstatt es über den Balkon zu kippen, wo es zu den Nachbarn gelangt oder an Fassade und Mauerwerk entlang fließt und womöglich in das Gebäude gelangen kann.Â
Zum sicheren Planschen empfiehlt der Versicherer daher nur kleine Becken und diese auf einer stabilen Unterlage aufzustellen. Das Wasser sei regelmäßig zu wechseln und das Becken nach der Nutzung zumindest abzudecken oder zu leeren. Besonders bei Stürmen sei es sinnvoll das Planschbecken komplett wegzuräumen.
Lifestyle
Planschbecken auf dem Balkon: Vorsicht bei Traglast und Wasserschäden
- AFP - 11. August 2026, 11:16 Uhr
Auch wenn die schnelle Abkühlung an heißen Sommertagen verlockend ist: Ein Planschbecken auf dem Balkon ist nicht immer erlaubt und nicht in jedem Fall ratsam. Entscheidend sind die Traglast und auch der Mietvertrag oder die Hausordnung.
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