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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz

  • AFP - 23. Juli 2026, 13:11 Uhr
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Blick in Bundestag
Bild: AFP

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz der Ampelregierung.

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Donnerstag Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht.

"Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinn eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Ann-Katrin Kaufhold, bei der Urteilsverkündung. Aus Sicht des Grundgesetzes kommt es laut Kaufhold darauf an, ob das Gesetzgebungsverfahren seine Funktion erfüllen konnte, die Willensbildung im Parlament zu ermöglichen.

Wie schnell ein Verfahren ablaufe, könne zwar eine Rolle spielen. Für die verfassungsrechtliche Bewertung sei aber entscheidend, ob der Austausch von Argument und Gegenargument möglich war. Heilmann habe in dem Verfahren nicht aufgezeigt, dass im Bundestag keine Willensbildung in einer öffentlichen Debatte möglich war. Daher sei sein Antrag unzulässig.

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt. Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge. Kaufhold sagte dazu, im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sei anders als im Eilverfahren das Gesetzgebungsverfahren insgesamt betrachtet worden.

Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Der 2025 aus dem Bundestag ausgeschiedene CDU-Politiker hatte sich schon vor der Karlsruher Entscheidung skeptisch zu seinen Erfolgsaussichten geäußert.

An der "Unart, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor der jeweilig entscheidenden Ausschusssitzung hunderte Seiten Änderungsanträge vorzulegen", habe sich seiner Meinung nach "leider wenig geändert", bekräftigte Heilmann im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) seine Vorwürfe. Im Bayerischen Rundfunk kritisierte er, dass es in der Geschäftsordnung des Bundestages keine Vorgaben zu Mindestberatungszeiten gebe. Er forderte dazu "eine geordnete Regelung".

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic begrüßte nach dem Urteil, dass das Verfassungsgericht "nicht zu tief in die politischen Fragen der Verfahrensgestaltung bei der Gesetzgebung eingreift". Das Parlament, insbesondere die Mehrheit dort müssten aber nun mit diesem Entscheidungsspielraum vernünftig umgehen. "Hau-Ruck-Verfahren", wie etwa zuletzt bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Gebäudemodernisierungsgesetz, seien "einer sachlichen Auseinandersetzung für die beste Lösung nicht dienlich", mahnte Mihalic gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

"Wir freuen uns, dass das Verfassungsgericht zügige Gesetzgebung auch weiterhin ermöglicht", sagte der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der "Rheinischen Post". "Wir sehen uns in unserer bisherigen Auslegung der Geschäftsordnung bestätigt", hob er hervor. Allerdings sei das Urteil "kein Freibrief", sagte auch er. Auch die Opposition müsse "frühzeitig und umfassend" im Gesetzgebungsprozess informiert werden.

Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele äußerte sich ebenfalls positiv zu der Gerichtsentscheidung. "Eine Intervention in den internen Gesetzgebungsprozess durch das Gericht ist ein erheblicher Eingriff in die Parlamentsautonomie, der allenfalls in Extremfällen denkbar sein kann", sagte er ebenfalls der "Rheinischen Post". Das habe das Gericht "richtigerweise klargestellt".

Die Ampel-Koalition hatte das oft als "Heizungsgesetz" bezeichnete Gebäudeenergiegesetz 2023 nach vorherigen Verzögerungen vor der Sommerpause noch rasch verabschieden wollen. Dagegen hatte sich Heilmann gewehrt. Der Inhalt des Gesetzes war nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. 

Die schwarz-rote Koalition hat das Gesetz inzwischen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt und damit Klimaschutzvorgaben für den Einbau von Heizungen massiv aufgeweicht. Auch in diesem Jahr gab es zuvor einen Eilantrag und eine Klage gegen die Abstimmung, und zwar von der Linksfraktion. Dies hatte aber keinen Erfolg.

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