Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen erfährt am Dienstag (13.30 Uhr), ob sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten kann: Das Pariser Berufungsgericht verkündet sein Urteil in einem Verfahren um die Veruntreuung von EU-Geldern. Neben Le Pen sind zehn weitere Personen und die Partei Rassemblement National (früher Front National) angeklagt.
Sollten die Richter die in der ersten Instanz verhängte Strafe abmildern und Le Pen zu höchstens zwei Jahren Nichtwählbarkeit verurteilen, könnte die Rechtspopulistin als Kandidatin bei der Präsidentschaftswahl antreten. In erster Instanz war sie zu zwei Jahren Haft in Form einer elektronischen Fußfessel sowie fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Sollte sie nicht antreten können, will Le Pen die Kandidatur dem 30 Jahre alten RN-Parteichef Jordan Bardella überlassen.Â
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Wegweisendes Urteil im Prozess gegen französische Rechtspopulistin Le Pen erwartet
- AFP - 7. Juli 2026, 04:02 Uhr
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen erfährt am Dienstag, ob sie bei der nächsten Präsidentschaftswahl antreten kann: Das Pariser Berufungsgericht verkündet ab 13.30 Uhr das Urteil in dem Verfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern ging.
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