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Städte- und Gemeindebund will Milliardenhilfe für Hitzeschutz

  • dts - 30. Juni 2026, 18:33 Uhr
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Deutscher Städte- und Gemeindebund (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert deutlich mehr Geld von Bund und Ländern für den Schutz vor Extremwetter. Die Kommunen müssten jährlich mindestens acht Milliarden Euro allein in die Klimaanpassung stecken, teilte der kommunale Spitzenverband dem "Spiegel" auf Nachfrage mit.

Nach der Hitzewelle der vergangenen Tage mit Rekordtemperaturen um die 40 Grad hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Montag erklärt, das Geld aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität reiche für den Hitzeschutz aus. Der Städtebund widersprach. Der Investitionsrückstand betrage mehr als 230 Milliarden Euro, erklärte der Verband. Die rund 66 Milliarden Euro, die den Kommunen aus dem Sondervermögen zusätzlich zustünden, reichten daher "nicht einmal annähernd" aus.

Der Verband forderte, Klimaschutz und Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern nach Artikel 91a Grundgesetz zu machen. Nur so ließen sich die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum klimaangepassten Umbau der Innenstädte und Ortskerne finanzieren, sagte ein Sprecher.

Der DStGB schlägt zudem vor, gemeinsam mit den Krankenkassen ein Hitzeregister einzuführen - nach dem Vorbild Frankreichs. Dort sind vorwiegend alte oder schwer kranke Menschen gemeldet, um die man sich in Hitzewellen besonders kümmern muss. Bei langen Hitzeperioden werden sie regelmäßig angerufen und im Notfall mit Wasser versorgt.

Auch beim Trinkwasser mahnt der Verband zur Vorsicht. In Hitzewellen steigt der Verbrauch stark - durch Bewässerung von Gärten und Feldern, aber auch in Privathaushalten durch mehr Duschen und Trinken. Eine sparsame Nutzung in Zeiten der Wasserknappheit, also etwa der Verzicht auf das Rasensprengen oder die Befüllung privater Pools, könne helfen, dass die Vorräte länger halten, schreibt der DStGB. Nur so ließen sich temporäre Nutzungsbeschränkungen als letztes Mittel vermeiden.

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