Brennpunkte

Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel

  • AFP - 30. Juni 2026, 13:27 Uhr
Bild vergrößern: Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
Bundeswehrsoldat mit Flagge an Uniform
Bild: AFP

Die Bundeswehr darf Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst weiter aussetzen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies nach Angaben vom Dienstag insgesamt 22 Eilanträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr zurück.

Die Bundeswehr darf Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst weiter aussetzen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies nach Angaben vom Dienstag insgesamt 22 Eilanträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr zurück. Diese wollten erreichen, dass freie Stellen für Stabsfeldwebel freigehalten werden. Hintergrund ist eine von der Bundeswehr eingeleitete Neuausrichtung der Beförderungspraxis, welche die bisherige Kopplung der Beförderung an eine 16-jährige Mindestdienstzeit aufgibt.

Den zeitweiligen Beförderungsstopp bis zur Einrichtung eines neuen Konzepts hatte das Bundesverteidigungsministerium mit gerichtlichen Vorgaben begründet. Der Rechtsprechung zufolge sei die frühere Praxis, Beförderungen zum Stabsfeldwebel - dem zweithöchsten Unteroffiziersdienstgrad der Bundeswehr - von einer Mindestdienstzeit von 16 Jahren abhängig zu machen, mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar. Dieses verlange Auswahlentscheidungen nach Eignung, Befähigung und Leistung.

Nach einer Verfügung des Ministeriums vom Mai werden Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst nur noch vorgenommen, wenn sie bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sind. Mehrere Feldwebel gingen gerichtlich dagegen vor, blieben aber erfolglos. Auch ihre Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht hatten keinen Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte zur Begründung, dass die Verfahren keine Eilbedürftigkeit mehr hätten. Alle Beförderungen bis einschließlich Juni seien bereits abgeschlossen. Zudem sei die Verfügung des Verteidigungsministeriums vom "Organisationsermessen des Dienstherrn" gedeckt, hieß es. Sie sei sachlich gerechtfertigt, weil das Ministerium ein neues Konzept zur Beförderung in das Amt des Stabsfeldwebels erstellen müsse. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Weitere Meldungen

Nach Tigerausbruch in Sachsen: Behörden holen sechs Tiere aus Gehege

Sechseinhalb Wochen nach dem Ausbruch eines privat gehaltenen Tigers im sächsischen Schkeuditz haben die Behörden sechs weitere Tiere aus dem Gehege geholt und an eine

Mehr
Betrunkener jugendlicher Autofahrer verursacht in Hessen Unfall mit anderem Wagen

Ein betrunkener Jugendlicher ist in Hessen am Steuer eines Autos erwischt worden. Eine Zeugin beobachtete, wie der 16-Jährige am Mittwoch nachts in Pohlheim mit seinem Wagen

Mehr
62-Jährige nach Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten untergebracht

Nach dem Brand eines Pflegeheims in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten ist die Tatverdächtige untergebracht worden. Die 62-Jährige soll für das Feuer verantwortlich gewesen sein,

Mehr

Top Meldungen

Vizechefs der Rentenkommission mussten Standpunkte räumen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Vizechefs der Rentenkommission, Annika Klose (SPD) und Pascal Reddig (CDU), haben ihre Standpunkte in der Kommission revidiert. Das berichtet

Mehr
Schnieder sieht Fortschritte bei Wasserstoffnetz für Lkw

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sieht Fortschritte beim Aufabau eines Netzes zur Betankung von schweren Nutzfahrzeugen mit

Mehr
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"

Die Erwartungen sind von allen Seiten hoch: Der Koalitionsausschuss der schwarz-roten Bundesregierung ist am Mittwochnachmittag zu seiner entscheidenden Sitzung vor der

Mehr