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Kommunen fordern Grundgesetzänderung für Klimaanpassung

  • dts - 29. Juni 2026, 16:48 Uhr
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Sommer am 25.06.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, drängt auf eine Grundgesetzänderung, um eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen durch Bund und Länder zu ermöglichen.

"Die Anpassung an Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze, Starkregen oder Unwetter, wird immer bedeutender", sagte Berghegger dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das hätten die letzten Tage mit Rekordtemperaturen noch einmal deutlich gemacht.

Die Städte und Gemeinden hätten bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sei jedoch aufwendig und kostenintensiv. "In Zeiten extremer Finanznot der Kommunen ist es vielerorts nicht möglich, alles zu finanzieren, was zum Schutz der Bevölkerung notwendig wäre", sagte Berghegger. Es sei daher angebracht, einen neuen Finanzierungsweg zu etablieren, der die notwendigen Maßnahmen ermögliche.

"Da es sich bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist eine Finanzierung durch Bund und Länder unabdingbar", sagte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneuere daher seinen Vorschlag, eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Klimaschutz und Klimaanpassung" nach Art. 91a GG zu schaffen. So könnten Bund und Länder anteilig die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum klimaangepassten Umbau der Innenstädte und Ortskerne finanzieren.

Die Gelder des Sondervermögens seien dafür nicht ausreichend. "Bei einem kommunalen Investitionsrückstand von mehr als 230 Milliarden Euro reichen die in den kommenden Jahren für die Kommunen zusätzlich verfügbaren Mittel in Höhe von rund 66 Milliarden Euro bereits jetzt nicht einmal annähernd aus", erklärte Berghegger.

CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Einführung einer "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung" zu prüfen. Konkrete Angaben zu einem Zeitplan dafür konnte das Bundesumweltministerium in der Regierungspressekonferenz am Montag nicht machen.

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