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Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren

  • AFP - 25. Juni 2026, 13:32 Uhr
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Haßelmann (l.) und Dröge
Bild: AFP

Nach der Vorlage eines neuen Gutachtens zu den Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens haben die Grünen einen neuen Anlauf unternommen, ein solches Verfahren durch den Bundestag einzuleiten. 'Wir als Fraktionsvorsitzende sind in der Verantwortung zu handeln.'

Nach der Vorlage eines neuen Gutachtens zu den Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens haben die Grünen einen neuen Anlauf unternommen, dieses durch den Bundestag einzuleiten. "Wir als Fraktionsvorsitzende der demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestags sind in der Verantwortung zu handeln", schrieben die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Linken. 

Haßelmann und Dröge baten die Fraktionsvorsitzenden "um ein gemeinsames Gespräch mit dem Ziel, einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen". Sie verwiesen dabei auf das am Donnerstag vorgelegte Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, demzufolge ein Verfahren zum Verbot gute Aussichten auf Erfolg hätte. 

Das Gutachten lege "unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind", schrieben die Grünen-Fraktionschefinnen. An ihre Bundestagskolleginnen und -kollegen gerichtet schrieben sie weiter: "Auch Sie sind Zeug*innen davon, wie die AfD regelmäßig innerhalb des Deutschen Bundestags gegen die parlamentarische Demokratie vorgeht."

Ein ähnliches Gesprächsangebot zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Verbotsantrags durch den Bundestag hatten Haßelmann und Dröge bereits vor einem Jahr unterbreitet - allerdings ohne Erfolg. Sie appellierten nun an die anderen Fraktionen, sich diesmal zu Gesprächen zusammenzusetzen: "Wir sind der Überzeugung, dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann."

Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.

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