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Belgien: 27 Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall im Karneval

  • AFP - 17. Juni 2026, 19:08 Uhr
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Unglücksort im März 2022
Bild: AFP

Er hatte sich selbst am Steuer gefilmt und war deshalb mit seinem Auto in einen Karnevalszug gerast: Nun wurde der Fahrer in Belgien zu einer Haftstrafe von 27 Jahren verurteilt.

Er hatte sich selbst am Steuer gefilmt und war deshalb mit seinem Auto in einen Karnevalszug gerast: Nun ist der Fahrer in Belgien zu einer Haftstrafe von 27 Jahren verurteilt worden. Das Schwurgericht in Mons folgte damit am Mittwoch der Forderung der Anklage. Ein Beifahrer des Mannes wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Bereits am vergangenen Freitag hatte dasselbe Gericht den 38-Jährigen Paolo Falzone des siebenfachen Totschlags und 79-fachen versuchten Totschlags schuldig befunden. Nach Angaben der Ermittler war er im März 2022 in dem Dorf Strépy-Bracquegnies mit 170 Stundenkilometern durch eine Tempo-50-Zone gerast. Im Moment der Kollision filmte er einen Beitrag für Onlineplattformen mit seinem Handy - und schaute nicht auf die Straße. 

Sechs Menschen waren nach dem Zusammenprall sofort tot, ein weiterer starb 2024 an den Spätfolgen. Rettungskräfte zählten mehrere Dutzend Verletzte am Boden und sprachen von "Kriegsszenen". Falzone brachte seinen Wagen erst einen Kilometer nach der Kollision zum Stehen. 

Der Vorfall erschütterte Belgien schwer. Die Opfer hatten sich vor Tagesanbruch an einer Straße versammelt, um an dem Karnevalsumzug teilzunehmen. Der Fahrer hatte zuvor einen Nachtclub besucht, schon 2017 war er wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden. 

Während des Prozesses saß Falzone fast 200 Nebenklägern gegenüber - Menschen, die verletzt oder schwer traumatisiert wurden oder ihre Angehörigen verloren. In der Verhandlung bedauerte der Angeklagte seine Tat und sagte, er habe niemandem schaden wollen. Sein Anwalt Frank Discepoli forderte vergeblich das Gericht auf, beim Strafmaß nicht über 25 Jahre hinauszugehen. Er räumte aber ein, dass sein Mandant eine "erhebliche Strafe" verdient habe.

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