Nach einem Messerangriff auf seine frühere Partnerin darf ein türkischer Straftäter einer Gerichtsentscheidung zufolge aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte am Mittwoch einen Eilantrag des Mannes gegen die Ausweisung ab, wie das Gericht mitteilte. Der Mann hatte auf offener Straße mit einem Messer auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen. Die Frau überlebte den Angriff.
Das Landgericht Essen verurteilte den seit 1993 überwiegend in Deutschland lebenden Mann rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Stadt Gelsenkirchen verfügte daraufhin seine Ausweisung sowie ein auf achteinhalb Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.Â
Das Verwaltungsgericht hielt die Entscheidung im Eilverfahren nun für "offensichtlich rechtmäßig". Von dem Mann gehe eine Wiederholungsgefahr aus, hieß es. Das Gericht verwies zudem auf weitere frauenfeindliche Straftaten des Manns. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
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Nach Messerangriff auf Ex-Partnerin: Türkischer Straftäter darf ausgewiesen werden
- AFP - 17. Juni 2026, 16:40 Uhr
Nach einem Messerangriff auf seine frühere Partnerin darf ein türkischer Straftäter aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte einen Eilantrag des Mannes gegen die Ausweisung ab, wie das Gericht mitteilte.
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