Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat einen Mann wegen der Fälschung von Impfnachweisen in der Coronapandemie zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Laut Anklage sollte der 35-Jährige während der Coronakrise in den Jahren 2021 und 2022 die Fälschungen über das Internet verkauft haben.
Es handelte sich bereits um den zweiten Prozess. Bereits 2024 hatte das Landgericht den Mann wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 5250 Euro verurteilt. Zusätzlich zog es rund 15.800 Euro an Taterträgen ein.
Die Strafzumessung hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision auf, da es die Kombination aus Bewährungs- und Geldstrafe sowie Einziehung für nicht gut genug begründet hielt. Eine andere Kammer des Landgerichts musste deshalb neu entscheiden, allerdings nur über das konkrete Strafmaß. Die Urteilsfeststellungen selbst hatte der Bundesgerichtshof abgesegnet.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gerichtssprecher blieb die Kammer unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung hatte demnach auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert.Â
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Impfnachweise in Coronapandemie gefälscht: Mehr als zwei Jahre Haft in Niedersachsen
- AFP - 17. Juni 2026, 14:58 Uhr
Das Landgericht in Oldenburg hat einen Mann wegen der Fälschung von Impfnachweisen in der Coronapandemie zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte diese laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 über das Internet verkauft.
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