Wirtschaft

Tarifbindung in Deutschland drastisch gesunken

  • dts - 21. Mai 2026
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Streik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Bindung von Beschäftigten an Tarifverträge und damit an die tarifvertraglich festgelegte Bezahlung hat in Deutschland weiter deutlich nachgelassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über welche die "Rheinische Post" berichtet.

Demnach ist die Anzahl der Tarifverträge, die für eine gesamte Branche als allgemeinverbindlich erklärt wurden, seit dem Jahr 2000 drastisch zurückgegangen. Im Jahr 2025 sind der Antwort zufolge fast 80 Prozent weniger Anträge auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen gestellt worden als noch im Jahr 2000. Damals gab es 137 solcher Anträge, im Jahr 2025 dagegen nur noch 30. Im gleichen Zeitraum hat sich entsprechend auch die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge insgesamt von 551 auf 216 mehr als halbiert. Besonders dramatisch zeigt sich diese Entwicklung im Einzelhandel, wie aus der Antwort des Arbeitsministeriums hervorgeht. Während im Jahr 2000 noch 27 AVE-Anträge im Einzelhandel gestellt wurden, sind es seit 2024 null.

Seit Jahren schon geht die Tarifbindung spürbar zurück. Derzeit arbeiten weniger als die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Im Jahr 2000 waren es dagegen noch mehr als zwei Drittel der Beschäftigten. Mit dem Instrument der AVE wollte die Regierung geltende Tarifverträge auf gesamte Branchen ausweiten, um sicherzustellen, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen sich an die Vereinbarungen der Tarifverträge halten, die Mitarbeiter in der Regel besserstellen. Gegen die AVE hat die Arbeitgeberseite aber ein doppeltes Veto-Recht, das häufig genutzt wird, wie die Antwort zeigt.

Der Linken-Politiker Pascal Meiser forderte, das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung zu reformieren. Wenn Deutschland das auf europäischer Ebene vereinbarte Ziel einer Tarifbindung von mindestens 80 Prozent erreichen wolle, gehe das nur mit deutlich mehr für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen. Das Instrument sei aber offenkundig auch nach seiner letzten Reform ein stumpfes Schwert geblieben. Gegen die gezielte Blockadepolitik der Arbeitgeberverbände helfe nur eine Erleichterung des Antragsverfahrens. Das doppelte Vetorecht der Arbeitgeberseite bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen müsse entfallen, so Meiser.

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