Politik

Bei Techniker Krankenkasse nutzen gut acht Prozent der Versicherten E-Akte

  • AFP - 9. April 2026, 11:33 Uhr
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Elektronische Patientenakte
Bild: AFP

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) nutzt bisher rund eine Million Versicherte aktiv die elektronische Patientenakte. Dies sind allerdings erst gut acht Prozent der insgesamt 12,3 Millionen Versicherten bei Deutschlands größter Krankenkasse.

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) nutzt bisher rund eine Million Versicherte aktiv die elektronische Patientenakte. "Die Zahl der Anmeldungen steigt kontinuierlich", erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas am Donnerstag. Allerdings bleibe die digitale Transformation "ein Marathon". Denn tatsächlich nutzen damit bei Deutschlands größter Krankenkasse erst gut acht Prozent der insgesamt 12,3 Millionen Versicherten die E-Patientenakte (ePA).

"Eine Patientenakte etabliert sich nicht über Nacht", erklärte Baas. "Das braucht Zeit, sowohl in den Arztpraxen als auch bei den Versicherten." Und erst, wenn über mehrere Jahre Gesundheitsdaten in die Akten gelaufen seien, könne die ePA ihr volles Potenzial entfalten. Laut TK melden sich jeden Monat rund 60.000 Versicherte für die E-Akte an.

Die ePA war im April vergangenen Jahres bundesweit eingeführt worden. In der Akte kann die gesamte Kranken- und Behandlungsgeschichte von Patientinnen und Patienten elektronisch gespeichert werden. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zur Nutzung der ePA verpflichtet.

Die TK verwies darauf, dass die E-Akte bereits einen Nutzen bringe, auch wenn sie nicht aktiv von den Versicherten genutzt werde. "Dadurch, dass Informationen wie Befunde, Laborergebnisse und Verordnungen automatisch in der Akte zusammenlaufen, liegen sie künftig vor, wenn sie zur Behandlung benötigt werden", erklärte die Kasse. 

Tatsächlich wird die ePA von den Krankenkassen für die Versicherten automatisch angelegt. Nur wenn ausdrücklich widersprochen wird, unterbliebt dies. Zur aktiven Nutzung ist aber ein umfangreiches Verifizierungsverfahren notwendig, das die Sicherheit der Speicherung der Gesundheitsdaten garantieren soll.

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