Rund 33 Jahre nach der Tötung einer jungen Frau in Nordrhein-Westfalen ist ein Mann vom Landgericht Bonn verurteilt worden. Gegen den Angeklagten wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Der heute 59-jährige Angeklagte hatte in dem Prozess gestanden, die 29-jährige Frau im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben.
Die Flugbegleiterin wurde damals laut Ermittlerangaben in einer Erdgeschosswohnung im Bonner Stadtteil Bad Godesberg tot aufgefunden. Polizei und Feuerwehr waren wegen eines Brands in der Wohnung alarmiert worden, den der Angeklagte gelegt haben soll. Eine rechtsmedizinische Untersuchung der Leiche der Frau ergab später deutliche Hinweise auf Gewalteinwirkung. Die damaligen Ermittlungen führten jedoch zunächst nicht zu einem Tatverdächtigen.
Ermittler einer Bonner Coldcaseeinheit rollten den Fall Jahre später erneut auf. Mithilfe neuer kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden wurden Spuren vom Tatort neu ausgewertet. So geriet der 59-Jährige schließlich in den Fokus der Ermittler. Er wurde im Mai vergangenen Jahres festgenommen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte auf nicht mehr als zehn Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Brennpunkte
Mord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: Lebenslange Haft in Bonn
- AFP - 9. März 2026, 16:46 Uhr
Rund 33 Jahre nach der Tötung einer jungen Frau in Nordrhein-Westfalen ist ein Mann vom Landgericht Bonn verurteilt worden. Gegen den Angeklagten wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt, wie ein Gerichtssprecher sagte.
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