Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Kommunen, die bereits Geld für Planungen für eine Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen ausgegeben haben, erhalten vom Bund nach dem Stopp solcher Projekte keine Entschädigung.
Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet über ein entsprechendes Schreiben von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) an die Linken-Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg. Darin heißt es: "Soweit sich wegen der Bedarfe der Bundeswehr städtebauliche Überlegungen und planerische Anstrengungen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Konversion einzelner Areale nun vorerst nicht mehr realisieren lassen, gibt es für Entschädigungsleistungen keinen rechtlichen Anspruch."
Gennburg hatte den Minister gefragt, wie das Verteidigungsministerium in Fällen vorgehen werde, in denen Kommunen oder Private "aufgrund behördlicher Zusagen oder laufender Konversionsprozesse bereits erhebliche Aufwendungen getätigt haben". Pistorius verweist in seinem Brief auf "strukturpolitische Chancen" einer Wiedernutzung militärischer Areale durch die Bundeswehr: Die Kommunen würden von einer Rückkehr des Militärs auf die Flächen sogar profitieren. Zudem sei die Bundeswehr bestrebt, "konsensuale Lösungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden zu finden".
Die Linken lehnen "die militärische Mobilmachung der Bundesliegenschaften entschieden ab und fordern stattdessen die zivile Nutzung der alten Kasernen und Militärgelände", sagte die Bundestagsabgeordnete Gennburg dem RND. "Wohnungsbau- und Stadtplanungsprozesse auf diesen Konversionsflächen haben unseren Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten viel Kraft, Geld und Kreativität abverlangt, und es kann nicht sein, dass die Bundesregierung das einfach zunichte macht und alle Pläne beerdigt - und zwar im Zweifel entschädigungslos", meinte Gennburg.
Brennpunkte
Konversionsstopp: Bund verweigert Entschädigung für Planungen
- dts - 5. März 2026
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