Das Verbrenner-Aus und die Verantwortung einzelner Unternehmen für die Klimaerwärmung beschäftigen die obersten Zivilrichter. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Montag in Karlsruhe über eine Klage gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz. Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass sie ab November 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Geklagt hat nicht die Umwelthilfe als Organisation, sondern ihre beiden Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch sowie die stellvertretende Geschäftsführerin Barbara Metz. Sie argumentieren mit ihrer persönlichen Freiheit. Mit jedem verkauften Verbrenner verschärfe sich die Klimaerwärmung. Dadurch müsse der Staat in Zukunft härter durchgreifen und es würden Maßnahmen notwendig, welche die Freiheiten einschränkten.
Im Zentrum der Verhandlung am BGH stand die Frage, ob ein Gericht Unternehmen eine solche Obergrenze überhaupt vorgeben kann. Denn ein konkretes CO2-Budget für einzelne Firmen oder Verbraucher gibt es nicht. Für die Vertreter von BMW und Mercedes ist es Sache der Politik, den Klimaschutz zu regeln.
"Die Kläger wollen, dass Gerichte sich an die Stelle des Gesetzgebers setzen", warf ihnen der Anwalt von BMW, Reiner Hall, vor. Mercedes-Anwalt Norbert Tretter sprach von einem "ziemlich radikalen Versuch", einen gesamtgesellschaftlichen Konflikt auf einen individuellen Prozess herunterzubrechen.
Für die Umwelthilfe führte Matthias Siegmann den berühmten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an. Dieses hatte entschieden, dass der Staat den Klimaschutz verbessern muss, um die Freiheit junger Menschen und zukünftiger Generationen zu schützen. Es prägte den Begriff der "intertemporalen Freiheitssicherung". Siegmann verwies darauf, dass nach Berechnungen der Umwelthilfe BMW für so viel CO2-Ausstoß verantwortlich sei wie ein kleiner westeuropäischer Industriestaat.
Ein Urteil fiel am Montag noch nicht. Es soll am 23. März verkündet werden.
Nach der Verhandlung begrüßte BMW, "dass unsere Argumentation vor dem Bundesgerichtshof Gehör gefunden hat und das Gericht die richtigen Fragen gestellt hat." Mercedes erklärte: "Wir sind nach wie vor der Ansicht, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen sind Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung." Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien "zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung von Mercedes-Benz".
Für die Umwelthilfe kündigte Metz an, dass eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht geprüft werde, "wenn die Entscheidung gegen uns ausgeht".
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte die Bundesregierung angesichts der Klagen auf, rechtssichere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Sie müsse klarstellen, "dass die Einhaltung gesetzlicher Klimavorgaben und demokratisch beschlossener Transformationspfade nicht durch zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen unterlaufen werden darf", forderte BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch.
Wirtschaft
Klimaklagen gegen Autobauer am BGH: Urteil fällt in drei Wochen
- AFP - 2. März 2026, 15:17 Uhr
Die Verantwortung einzelner Unternehmen für die Klimaerwärmung beschäftigt den BGH. Er verhandelte über eine Klage gegen BMW und Mercedes-Benz. Ein Urteil soll am 23. März fallen.
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