Weil sie bei der Entstehung der rechtsextremistischen sogenannten Gruppe S. unterstützend mithalf, hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine 61 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte sei wegen Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil gegen die geständige Angeklagte ist demnach bereits rechtskräftig.
Die nach ihrem Gründer Werner S. benannte rechtsextremistische Gruppe plante ab 2019 Anschläge auf Moscheen und wollte damit einen Bürgerkrieg in Deutschland anzetteln, um einen Umsturz zu erzwingen. Konkrete Anschläge verübten die Mitglieder aber nicht. Das Gericht verurteilte die Beschuldigten im Hauptverfahren bereits zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren.
Der Gruppengründer S. hatte im Jahr 2019 im Internet nach Gleichgesinnten gesucht, um die Anschläge zu begehen. Darunter war auch die nun verurteilte Frau - sie soll die fremdenfeindliche Ideologie geteilt und Kontakte vermittelt haben. Dass die Frau mit einer Bewährungsstrafe davon kam, begründete das Gericht damit, dass die sozial eingebundene Angeklagte sich glaubhaft von der damaligen Ideologie distanziert habe.
Brennpunkte
Bewährungsstrafe für Frau wegen Beihilfe zu rechtsextremistischer Gruppe S.
- AFP - 26. Februar 2026, 13:01 Uhr
Weil sie bei der Entstehung der rechtsextremistischen sogenannten Gruppe S. unterstützend mithalf, hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine 61 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
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