Brennpunkte

Verstoß gegen Meinungsfreiheit: EuGH verurteilt Ungarn nach Lizenzentzug für Radio

  • AFP - 26. Februar 2026, 11:15 Uhr
Bild vergrößern: Verstoß gegen Meinungsfreiheit: EuGH verurteilt Ungarn nach Lizenzentzug für Radio
Ungarns Regierungschef Viktor Orban vor EU-Flaggen
Bild: AFP

Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen eines Verstoßes gegen die Informations- und Meinungsfreiheit verurteilt.

Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen Verletzung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie weiterer Verstöße gegen EU-Vertragsrecht verurteilt. Das entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg, geklagt hatte die EU-Kommission. In dem Fall geht es um den Sender Klubradio, den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns. (Az. C-92/23)

Klubradio musste sein Radioprogramm 2021 einstellen, es ist seitdem nur noch im Internet zu hören. Damals lief ein 2014 zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat abgeschlossener Vertrag aus, der nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubradio zweimal gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe. Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, die Bewerbung von Klubradio dafür wurde allerdings für ungültig erklärt.

Nach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn damit die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubradio vorgeworfen worden seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien "entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten" oder beträfen Aspekte, "die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann", erklärte das Gericht am Donnerstag zur Begründung seines Urteils.

Die Vergabe von Nutzungsrechte für Funkfrequenzen müsse laut EU-Recht stets "nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien" erfolgen, betonte der EuGH. Insofern sei das ungarische Mediengesetz, auf dessen Grundlage der Lizenzentzug erfolgte, zudem bereits per se nicht mit EU-Unionsrecht vereinbar.

Das ungarische Mediengesetz schließe die Verlängerung von Sendelizenzen selbst im Fall rein formaler, geringfügiger oder zwischenzeitlich bereits behobener Verstöße automatisch aus, betonte das Gericht. Sowohl die konkrete Entscheidung mit Blick auf das Klubradio als auch die dem zugrundeliegenden Bestimmungen in dem nationalem Mediengesetz seien "unverhältnismäßig". Ungarn habe Pflichten aus EU-Verträgen verletzt.

Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Ungarns rechtsnationalistischem Regierungschef Viktor Orban wird vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch zu unterdrücken sowie die Rechte von Minderheiten einzuschränken.

Orban tritt seit langer Zeit als scharfer Kritiker der EU auf, zugleich ist Ungarn trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einer der letzten Verbündeten Moskaus innerhalb der Europäischen Union. Orban ist zudem Anhänger von US-Präsident Donald Trump und wird von diesem und seiner Regierung demonstrativ unterstützt. Am 12. April wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt, in jüngsten Umfragen lag Orbans Fidesz-Partei hinter der Tisza-Partei des Oppositionellen Peter Magyar.

Im aktuellen Verfahren gab der EuGH nach eigenen Angaben den meisten Rügen der EU-Kommission statt. Das Gericht monierte demnach auch noch weitere Punkte - etwa dass das Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe der Sendefrequenz nicht rechtzeitig genug organisiert wurde, um eine Entscheidung vor Ablauf der ursprünglichen Nutzungsrechte des Senders zu ermöglichen. Dies verstoße gegen "den Grundsatz guter Verwaltung".

Konkrete Folgen hat das Urteil für Ungarn zunächst nicht. Stellt der EuGH eine Vertragsverletzung fest, muss der betreffende Mitgliedsstaat der EU der Entscheidung nach Gerichtsangaben "unverzüglich" nachkommen. Es ist dann Sache der EU-Kommission in Brüssel, zu prüfen, ob das Land das Urteil umsetzt. Kommt sie zu der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

Weitere Meldungen

Medien: US-Regierung soll Epstein-Akten mit Vorwürfen gegen Trump zurückhalten

Die US-Regierung soll Medienberichten zufolge Teile der Epstein-Akten zurückhalten, in denen eine Frau Missbrauchsvorwürfe gegen Präsident Donald Trump erhebt. Der führende

Mehr
Fußgängerverband will härtere Strafen für Radfahren auf Gehwegen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Fußgängerverband "Fuss e.V." fordert höhere Strafen für das Radfahren auf Gehwegen. "Wir sehen den Radboom im Frühling mit gemischten

Mehr
Studie: Klimawandel trug zu Unwettern in Spanien, Portugal und Marokko bei

Der menschengemachte Klimawandel hat laut einer Studie die Bedingungen verstärkt, die Anfang des Jahres zu den schweren Unwettern in Spanien, Portugal und Marokko geführt haben.

Mehr

Top Meldungen

Tarifverhandlungen zwischen Bahn und GDL "auf der Zielgeraden"

In den Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Lokführergewerkschaft GDL melden beide Seiten Fortschritte. Die Verhandlungen seien "auf der Zielgeraden",

Mehr
Ifo-Präsident warnt vor Ausweitung der Mietpreisbremse

München (dts Nachrichtenagentur) - Eine Ausweitung der Mietpreisbremse würde nach Einschätzung von Ifo-Präsident Clemens Fuest die Wohnungsnot in Deutschland vergrößern.

Mehr
Mehr als 4,5 Millionen Tonnen: Gemüseernte in Deutschland auf Rekordhoch

Zwiebeln, Möhren, Weißkohl, Gurken: Die Gemüseernte in Deutschland hat im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht. Die landwirtschaftlichen Betriebe ernteten mehr als 4,5

Mehr