Im Missbrauchsfall um eine schwangere Elfjährige in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die gegen den Stiefvater des Mädchens verhängte achtjährige Haftstrafe bestätigt. Die Karlsruher Justizbehörde verwarf nach Angaben vom Montag die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen. Es seien keine Rechtsfehler erkennbar. Der Mann ist damit rechtskräftig verurteilt. (4 StR 399/25)
Bekannt wurde der Fall des Mädchens, das im Alter von elf Jahren ein Kind zur Welt brachte, im Sommer 2024. DNA-Untersuchungen ergaben, dass es sich bei dem Kindsvater um den 38-jährigen Stiefvater des Mädchens handelt. Laut Anklage missbrauchte er seine Stieftochter über drei Jahre hinweg. Bei der letzten Tat sei das Mädchen elf Jahre alt gewesen und schwanger geworden.
Das Landgericht Siegen verurteilte den Angeklagten im März vergangen Jahres wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Tateineinheit mit Missbrauch einer Schutzbefohlenen zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Der Großteil des Prozesses und auch die Urteilsbegründung fanden zum Schutz des Kinds unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Brennpunkte
Missbrauchsfall um schwangere Elfjährige: Haftstrafe für Stiefvater rechtskräftig
- AFP - 23. Februar 2026, 12:21 Uhr
Im Missbrauchsfall um eine schwangere Elfjährige in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof die gegen deren Stiefvater verhängte achtjährige Haftstrafe bestätigt. Die Justizbehörde in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten.
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