Das Landgericht Trier hat am Donnerstag einen Klage gegen einen Pharmakonzern wegen Impfschäden abgewiesen. Die zuständige Kammer entschied, dass der Impfstoffhersteller nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klägerin hatte demnach darauf geklagt, dass der Hersteller für alle Schäden nach der Impfung haftet. Zudem verlangte sie Auskunft über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs in ihrem Fall.
Die 51-jährige Klägerin arbeitete nach Gerichtsangaben als Erzieherin. Sie ist derzeit pflegebedürftig. Der gesundheitliche Zustand der Frau wurde vom Land Rheinland-Pfalz als Impfschaden anerkannt. Laut Südwestrundfunk war die Klägerin während der Coronapandemie mit einem Wirkstoff von Astrazeneca geimpft worden.
Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine Schadenersatzansprüche. Eine Haftung für bekannte und im Zulassungsverfahren akzeptierte Nebenwirkungen sei gesetzlich nicht vorgesehen. Auch ein Fehler etwa bei Kennzeichnung liege nicht vor.
Weitere gesetzliche Haftungsgrundlagen griffen ebenfalls nicht. Zudem sei der begehrte Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz bereits erfüllt, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.
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Prozess wegen Impfschäden in Trier: Klage gegen Hersteller abgewiesen
- AFP - 22. Januar 2026, 16:53 Uhr
Das Landgericht Trier hat einen Klage gegen einen Pharmakonzern wegen Impfschäden abgewiesen. Die zuständige Kammer entschied, dass der Impfstoffhersteller nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
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