Die Veröffentlichung von Manuskripten des Tagebuchs von Anne Frank ist rechtens, wenn durch entsprechende Blockierungsmaßnahmen das Urheberrecht gewahrt bleibt. Diese Auffassung vertritt der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Santos, in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Rechtsstreit um die Tagebücher des im Konzentrationslager Bergen-Belsen gestorbenen jüdischen Mädchens. (Az. C-788/24)
Dem von Franks Vater errichteten Anne-Frank-Fonds steht in den Niederlanden noch bis 2037 das Urheberrecht an bestimmten Fassungen des Tagebuchs zu. Der Fonds beanstandet vor niederländischen Gerichten, dass auf der Website einer in Belgien gegründeten Vereinigung für die Untersuchung und Erschließung historischer Texte eine neue wissenschaftliche Onlineausgabe aller Manuskripte des Tagebuchs veröffentlicht wurde.
In Belgien wie auch in Deutschland und anderen Ländern lief der Urheberrechtsschutz bereits 2016 aus. Um dem in den Niederlanden noch bestehenden Urheberrechtsschutz Rechnung zu tragen, beschränkte die Vereinigung den Zugang zu der neuen Onlineausgabe mittels Geoblocking.
Beim Geoblocking wird der Standort eines Nutzers über die individuelle IP-Adresse eines Smartphones oder Computers ermittelt und demjenigen durch Onlinedienste gegebenenfalls der Zugriff auf eine Webseite verwehrt. Der Fonds macht jedoch geltend, dass das Geoblocking leicht umgangen werden könne, etwa über einen VPN-Dienst.
Sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren sahen die Gerichte in den Niederlanden die getroffenen Maßnahmen, um den Zugriff auf die Webseite zu erschweren oder zu verhindern, als ausreichend an. Als weitere Berufungsinstanz ersuchte der Oberste Gerichtshof in den Niederlanden den EuGH nun um Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie.
EuGH-Generalanwalt Santos sieht demnach das Urheberrecht durch die Veröffentlichung der Manuskripte nicht verletzt. In seinen Schlussvorträgen vertrat er die Ansicht, dass die Veröffentlichung von Inhalten auf einer Webseite keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinn des Urheberrechts in einem Land darstelle, in dem der Zugang zu Inhalten durch eine wirksame Geoblockingmaßnahme erschwert werde. Dass zur Umgehung dieser Sperre legale Dienste wie VPN genutzt werden könnten, ändere daran nichts.
Die von Deutschland in die Niederlande ausgewanderte jüdische Familie Frank hatte sich seit 1942 in Amsterdam in einem Versteck aufgehalten, um den deutschen Besatzern zu entkommen. Während dieser Zeit bis zu ihrer Deportation schrieb Anne Frank ihr Tagebuch. Sie starb Anfang 1945 kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Alter von 15 Jahren in Bergen-Belsen. Ihre Aufzeichnungen zählen zu den bekanntesten und bewegendsten Zeitzeugenberichten aus dem Holocaust.
Brennpunkte
Tagebuch der Anne Frank: EuGH-Anwalt sieht Urheberrecht nicht verletzt
- AFP - 15. Januar 2026, 12:23 Uhr
Die Veröffentlichung von Manuskripten des Tagebuchs von Anne Frank ist rechtens, wenn durch entsprechende Blockierungsmaßnahmen das Urheberrecht gewahrt bleibt. Diese Auffassung vertritt der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof.
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