Politik

Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab

  • AFP - 18. Dezember 2025, 21:05 Uhr
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Sahra Wagenknecht
Bild: AFP

Der Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl wie erwartet abgelehnt. Die Partei will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Mit seiner Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl hat das BSW weiter keinen Erfolg: Entsprechende Wahl-Einsprüche der Partei lehnte der Bundestag am Donnerstag ab. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hatte bereits vor zwei Wochen eine Ablehnung empfohlen, dieser Empfehlung folgte das Plenum. Die Partei spricht von "einem Skandal" und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

"Spätestens beim Bundesverfassungsgericht wird sich hoffentlich der Rechtsstaat durchsetzen, sonst leben wir wirklich in einer Bananenrepublik", sagte Parteigründerin Sahra Wagenknecht der Nachrichtenagentur AFP. Die Wählerinnen und Wähler hätten "Anspruch auf ein korrektes Wahlergebnis".

Von 557 Abgeordneten votierten am Donnerstagabend 427 für die Empfehlung des Aussschusses und damit die Ablehnung der Einsprüche, 129 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich. In der Plenardebatte hatten zuvor mehrere Rednerinnen und Redner die Ablehnung gefordert; einzig die AfD kündigte an, gegen die Empfehlung zu stimmen.

BSW-Ko-Chefin Amira Mohamed Ali nannte das Votum des Bundestags "einen Skandal". Auch sie betonte: "Wenigstens ist nun aber der Weg nach Karlsruhe frei. Ich bin zuversichtlich, dass wir dort zu unserem Recht kommen werden."

Der neue Ko-Chef Fabio de Masi sieht durch die Entscheidung "die Demokratie schwer beschädigt". Der Bundestag "gehört bei der Wahlprüfung entmachtet", sagte er AFP.

Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.

Schon direkt nach der Bundestagswahl machte die Partei Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung. Mit gerichtlichen Eilanträgen hatte die Partei allerdings keinen Erfolg: Die Gerichte erachteten sich für nicht zuständig. Sie verwiesen stattdessen auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der laut Grundgesetz für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.

Im April legte die Partei dann dort ihre Einsprüche ein. Anfang Dezember empfahl der Ausschuss aber deren Ablehnung, da sie unbegründet seien. So könne kein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und kein Wahlfehler festgestellt werden. Für die Empfehlung des Ausschusses stimmten in der Sitzung Union, SPD, Grünen und Linken, die AfD votierte dagegen.

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