Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)
Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, ihm den Wiedereintritt die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.
Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.
Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen die Firma gar nicht berechtigt war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.
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Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
- AFP - 9. Dezember 2025, 12:54 Uhr
Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro.
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