Finanzen

Klingbeil bringt Riester-Reform auf den Weg

  • dts - 5. Dezember 2025, 16:20 Uhr
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Lars Klingbeil am 05.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will ein Altersvorsorgedepot einführen, das Sparern mehr Wahlmöglichkeiten erlaubt und die staatliche Förderung einfacher macht. Das geht aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge" hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Klingbeil greift darin ein Vorhaben der Ampelkoalition und seines Vorgängers Christian Lindner (FDP) auf. Demnach soll es die staatliche Förderung nicht mehr nur für Garantieprodukte wie die bisherigen Riester-Verträge geben. "Für eine chancenorientierte Kapitalanlage wird ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt, das auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten wird", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die steuerliche Förderung wird grundlegend vereinfacht und mit besonderem Fokus auf Kleinanleger ausgestaltet."

Bisher ist eine Bedingung für die staatliche Förderung, dass die Anbieter garantieren müssen, dass sie später mindestens die eingezahlten Sparbeiträge auszahlen. Die Garantie schmälert allerdings die Rendite und soll deshalb entfallen.

Neu ist, dass der Finanzminister beim Altersvorsorgedepot einen Kostendeckel plant. "Das Altersvorsorgedepot wird auch als Standardprodukt mit auf maximal 1,5 Prozent begrenzten Effektivkosten angeboten", heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Wahlmöglichkeit soll es aber weiterhin auch Garantieprodukte geben mit "zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent".

Auch die Förderung soll laut Gesetzentwurf vereinfacht werden. Künftig soll es eine Grundzulage von 30 Cent pro eingezahltem Euro geben. Dies gilt bis zu einer Grenze von 1.200 Euro jährlich. Für Sparbeiträge über 1.201 Euro gibt es dann 20 Cent Förderung pro Euro. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro. Zudem soll es eine Kinderzulage von 25 Cent pro angelegtem Euro geben. Sie beträgt maximal 300 Euro pro Kind.

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