Union und SPD wollen die Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften steuerlich besserstellen. Beitragszahlungen an Gewerkschaften sollen künftig als Werbungskosten zusätzlich zum Pauschbetrag werden können, wie aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen für das Steueränderungsansatz hervorgeht. Zudem sollen die Höchstbeträge, zu denen Parteispenden steuerlich abgesetzt werden können, erhöht werden.
Die Kosten für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Viele Steuerpflichtige machen jedoch in ihrer Steuererklärung von der Möglichkeit des Pauschbetrags von derzeit 1230 Euro Gebrauch, insbesondere wenn ihre gesamten Werbekosten geringer ausfallen. Durch eine Ausnahme der Gewerkschaftsbeiträge vom Pauschbetrag können diese zusätzlich zu den 1230 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Im Änderungsantrag verweisen Union und SPD auf die "zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung", welche die Gewerkschaften in Deutschland erfüllen. Den Angaben nach kostet die Neuregelung den Fiskus voraussichtlich rund 160 Millionen Euro pro Jahr.
Einem weiteren Änderungsantrag für das Steueränderungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden. Der Höchstbetrag, der derzeit steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 1650 Euro für Singles und 3300 Euro für Paare. Beide Sätze sollen dem Antrag zufolge verdoppelt werden, auf 3300 und 6600 Euro.
Die Koalitionsfraktionen verweisen hier auf die Inflation, denn die Höchstsätze seien seit Anfang 2007 nicht mehr angehoben worden. "Darüber hinaus ist zu beachten, dass Parteien, desto mehr sie ihren finanziellen Bedarf aus Mitgliedsbeiträgen und kleineren Spenden befriedigen vermögen, sie desto weniger in die Gefahr der Abhängigkeit von Großspendern geraten können", erklärten sie zudem.
Wirtschaft
Regierungsfraktionen wollen Gewerkschaftsbeiträge steuerlich besserstellen
- AFP - 1. Dezember 2025, 15:29 Uhr
Union und SPD wollen die Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften steuerlich besserstellen. Beitragszahlungen an Gewerkschaften sollen künftig als Werbungskosten zusätzlich zum Pauschbetrag steuerlich abgesetzt werden können.
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