Fast zwölf Jahre nach einem tödlichen Kranumsturz im hessischen Bad Homburg sollen die Kraneigentümerin und die beim Aufbau Beteiligten Schadenersatz zahlen. Wenn ein Kran wegen einer falschen Montage umstürze, müssten das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen, sein Geschäftsführer und die Kraneigentümerin gemeinsam haften, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. (Az.: 29 U 50/24)
Konkret stritten sich die Prozessbeteiligten um Schadensersatzansprüche. Dabei ging es um einen Kranunfall im Dezember 2013 in Bad Homburg. Der Kran war während Bauarbeiten auf einen benachbarten Supermarkt gestürzt und hatte das Dach durchschlagen. Eine Kundin kam ums Leben, weitere Menschen wurden verletzt.
Zwei der bei dem Unfall Verletzten klagten nun gegen eine Firma, die den Kran aufgebaut hatte, sowie gegen deren Geschäftsführer, den Besitzer des Krans und einen Sachverständigen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in erster Instanz überwiegend statt. Dagegen legten alle Beklagten Berufung ein.
Diese Berufungen wies das Oberlandesgericht nun überwiegend zurück. Lediglich der Sachverständige muss nicht haften, wie die Richter urteilten. Die Kraneigentümerin haftet, weil sie den Kran auf einem fremden Grundstück fehlerhaft aufbauen ließ.
Auch die Firma, die den Auftrag zum Aufbau hatte, und ihr Geschäftsführer müssen zahlen. Diese verletzten eigene Sicherungspflichten. Ein Bauunternehmer muss nicht nur seinen Auftraggeber vor Schäden bewahren, sondern auch Dritte, die mit Gefahren der Baustelle in Berührung kommen.
Nur der Sachverständige, den die Kraneigentümerin mit der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften beauftragte, muss nicht haften. Dieser Vertrag hatte keine Schutzwirkung für Dritte auf dem Nachbargrundstück. Mit dem Prüfauftrag übernahm er keine Verkehrssicherungspflichten der Kraneigentümerin. Dass er es unterließ, auf Sicherheitsprobleme hinzuweisen, reicht nicht für eine Haftung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Lifestyle
Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften
- AFP - 24. September 2025, 12:08 Uhr

Fast zwölf Jahre nach einem tödlichen Kranumsturz im hessischen Bad Homburg sollen die Kraneigentümerin und die beim Aufbau Beteiligten Schadenersatz zahlen.
Weitere Meldungen
Das Ausrutschen einer ehrenamtlichen Gassigeherin beim Hundeausführen für das Tierheim ist als Arbeitsunfall zu bewerten. Alle Merkmale eines abhängigen
MehrSaarbrücken (dts Nachrichtenagentur) - Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und der Fernsehmoderator Jörg Pilawa haben sich erstmals gemeinsam als Paar in der
MehrNorden (dts Nachrichtenagentur) - An der Nordseeküste wird am Sonntagvormittag eine schwere Sturmflut erwartet. Wie der Sturmflutwarndienst des Niedersächsischen Landesbetriebs
MehrTop Meldungen
München (dts Nachrichtenagentur) - Am Flughafen München ist der Betrieb am späten Donnerstagabend vorübergehend eingestellt worden, nachdem Drohnen gesichtet wurden - tausende
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Vor den Feiern zur Deutschen Einheit fordern die Gewerkschaften die Koalition zu mehr Einsatz für Arbeitnehmer auf. Die FDP verlangt von
MehrKöln (dts Nachrichtenagentur) - Sollte das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Aus der EEG-Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen kommen,
Mehr