Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt, die gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will.
Die Ministerin liege absolut richtig mit ihrer Einschätzung, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Es kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung", so Preis weiter.
Der ABDA-Präsident reagierte damit auf Aussagen der Bundesgesundheitsministerin. Warken hatten den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, gegen derartige Rabattangebote vorgehen zu wollen. "Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten", hatte sie erklärt.
Der Apotheker-Präsident sagte, allein in den vergangenen fünf Jahren sei die Apothekenzahl um rund zehn Prozent gesunken. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung sei nicht abzusehen. "Eine Ursache dafür ist der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland", so Preis.
Menschen in Deutschland verlören mit jeder geschlossenen Apotheke "ein Stück wohnortnahe Versorgung", sagte er weiter. "Für alle, besonders auch für ältere Menschen sind Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre Gesundheit." Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. "Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch weiter Schaden nehmen und schnell handeln", forderte er.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung - anders als bei rezeptfreien - gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
Technologie
ABDA unterstützt Vorstoß gegen Rabatte von Versandapotheken
- dts - 27. Juli 2025, 10:14 Uhr
.
Weitere Meldungen
Sunnyvale (dts Nachrichtenagentur) - Linkedin-Chef Ryan Roslansky warnt vor den Risiken KI-generierter Inhalte in sozialen Netzwerken. "Wenn Sie einfach nur auf einen Knopf
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Mehr als jede zweite Frau in Deutschland fühlt sich im Umgang mit Männern nicht immer respektiert. Wie eine von RTL und ntv in Auftrag gegebene
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - 61 Prozent der Haushalte ohne Glasfaservertrag haben aktuell kein Interesse an dieser Form der Internetversorgung. Das geht aus einer
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Die Luftverkehrsteuersätze sollen auf das
MehrDie führenden deutschen Wirtschaftsinstitute haben ihre Konjunkturprognose für 2026 angesichts der durch den Iran-Krieg stark gestiegenen Energiepreise mehr als halbiert. Sie
MehrStrom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen hat im ersten Quartal vorläufigen Zahlen zufolge 53 Prozent des deutschen Stromverbrauchs gedeckt. Im Vergleich zum
Mehr














