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Nach Gewaltvorfällen: Neues Sicherheitskonzept für Freibäder

  • dts - 2. August 2024, 07:45 Uhr
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Columbiabad (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Anlässlich wiederholter Gewaltvorfälle in Freibädern hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) ein umfassendes Sicherheitskonzept vorgelegt, das Bäderbetrieben bundesweit als Orientierungshilfe für eine sichere Freibadsaison dienen soll.

"Ob die Maßnahmen, die wir in unserem Sicherheitskonzept vorschlagen, eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben, können wir nicht wissen. Aber auf jeden Fall tragen sie dazu bei, dass das Personal in den Bädern besser auf Konfliktsituationen vorbereitet ist, sich sicherer fühlt und entspannter der eigentlichen Arbeit nachgehen kann", sagte DGfdB-Pressesprecherin Ann-Christin von Kieter der "Rheinischen Post".

DGfdB-Geschäftsführer Christian Mankel sagte: "Auch in der finanziellen Umsetzung möglicher Maßnahmen ist die Sicherheit stets eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur durch gemeinsame Anstrengungen mit allen Beteiligten aus Politik, Stadtgesellschaft und Polizei gelingt." Die Bäderbetriebe müssten in der infrastrukturellen und gesellschaftlichen Wertigkeit weiterhin oben angesiedelt werden, erklärte er. "Kommunen dürfen in der Finanzmittelausstattung und damit verknüpfter Haushaltsplanung von Bund und Ländern nicht alleine gelassen werden", so Mankel.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Sicherheitskonzept der DGfdB. "Die Sicherstellung der Sicherheit in den Schwimmbädern ist eine gemeinsame Aufgabe", sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke der "Rheinischen Post". Polizei und Badbetreiber müssten eng zusammenarbeiten und weitere Akteure wie Sozialarbeiter und kommunale Behörden einbinden, so der GdP-Chef. Nur mit der sicht- und spürbaren Durchsetzung von Regeln könnten Freibäder, in denen es in der Vergangenheit wiederholt zu Ausschreitungen mit Verletzten gekommen sei, wieder zu Orten der Freude und Erholung für alle Besucher werden, so Kopelke. Notwendig dafür sei eine angemessene Personalausstattung der Bäder. Zuständig seien die Städte und Kommunen.

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