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Lebenslange Haft in Prozess um Dreifachmord in bayerischem Langweid

  • AFP - 26. Juli 2024, 12:06 Uhr
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Ein Jahr nach einem Dreifachmord im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit im bayerischen Langweid hat das Landgericht Augsburg den Todesschützen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Ein Jahr nach einem Dreifachmord im Zusammenhang mit einem andauernden Nachbarschaftsstreit im bayerischen Langweid hat das Landgericht Augsburg den Todesschützen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte für Gerhard B. am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der 65-jährige Sportschütze ein Ehepaar und eine Frau aus der Nachbarschaft getötet hatte.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Außer wegen Mordes verurteilte das Gericht den Mann auch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Er hatte noch auf zwei weitere Nachbarn geschossen. Diese überlebten aber.

Die Verteidigung plädierte darauf, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit wegen psychischer Probleme des Manns festzustellen und diesen zu einer zeitlich begrenzten Haftstrafe zu verurteilen. Das Gericht folgte dem aber nicht.

Ein von der Verteidigung vorlegtes Gutachten zum Beleg der eingeschränkten Schuldfähigkeit sei ein Gefälligkeitsgutachten gewesen. Das vom Gericht beauftragte Gutachten habe zwar paranoide und schizoide Züge bei dem Sportschützen festgestellt, er sei dennoch aber schuldfähig.

Dem Tattag vor einem Jahr waren zahlreiche Streitereien von B. mit seinen Nachbarn vorausgegangen. Den ersten polizeilich dokumentierten Streit gab es demnach Ende 2018 weil das spätere erste Mordopfer zu einer Uhrzeit gebohrt hatte, die B. ärgerte. Später soll es immer wieder im Treppenhaus oder an den Müllcontainern zu Beleidigungen und Schubsereien gekommen sein, von denen mehrere zur Anzeige kamen.

Auch am Tattag kam es dem Gericht zufolge zu einem Streit, der sich allerdings nicht von den früheren Streitereien unterschieden habe. B. habe dann allerdings zwei Waffen aus seinem Waffenschrank geholt. Zuerst tötete er seinen 52 Jahre alten Nachbarn dem Urteil zufolge aus nächster Nähe von hinten mit einem Kopfschuss.

Sekunden später schoss er auf dessen 49 Jahre alte Frau. Als diese noch röchelte, schoss er ihr ebenfalls in den Kopf. Eine 72 Jahre alte Frau, die er wegen des Schusslärms am Türspion hinter ihrer Tür vermutete, erschoss B. laut Urteil durch die geschlossene Tür.

Nach diesen Taten fuhr der Mann an einen zweiten Tatort, wo der Sohn eines seiner Nachbarn lebte. An diesem Tatort sah dieser Sohn dem Urteil zufolge den Angreifer kommen und konnte sich mit seiner Partnerin hinter der Wohnungstür verschanzen. B. schoss hier ebenfalls durch die geschlossene Tür - der damals 44 Jahre alte Mann und dessen 32 Jahre alte Partnerin wurden am Arm getroffen und überlebten.

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