Brennpunkte

Beschwerden gegen Mindestlohn in Yogazentrum vor Bundesverfassungsgericht erfolglos

  • AFP - 18. Juli 2024, 10:07 Uhr
Bild vergrößern: Beschwerden gegen Mindestlohn in Yogazentrum vor Bundesverfassungsgericht erfolglos
Yogaveranstaltung in Brasilien
Bild: AFP

Die Beschwerden eines Yogavereins gegen Verurteilungen zur Zahlung des Mindestlohns sind vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Das Gericht nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Die Beschwerden eines Yogavereins gegen Verurteilungen zur Zahlung des Mindestlohns sind vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Das Gericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Ursprünglich hatten zwei frühere Mitglieder der Gemeinschaft geklagt. (Az. 1 BvR 2231/23 und 1 BvR 2244/23)

Die beiden, eine Juristin sowie eine Kunsthistorikerin und Romanistin, lebten acht beziehungsweise drei Jahre lang in dem Zentrum. Gegen ein Taschengeld, Versicherung sowie Kost und Logis verrichteten sie dort regelmäßige Dienste. So arbeiteten sie beispielsweise im Onlinemarketing.

Später zogen sie vor Gericht, wo sie nachträglich den Mindestlohn einforderten. Ihre Fälle gingen bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, das ihnen den Mindestlohn zusprach. Das BAG begründete seine Entscheidungen unter anderem damit, dass der Verein keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei.

Anders als etwa Nonnen oder Mönche in einem christlichen Kloster seien Mitarbeitende, die in dem Yogaverein fremdbestimmte und weisungsgebundene Arbeit leisteten, darum als Arbeitnehmer geschützt. Der Verein wandte sich mit Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht.

Dass das Bundesarbeitsgericht den Verein nicht als Religionsgemeinschaft einstufte, spielte bei dessen Entscheidung nun keine Rolle. Karlsruhe ließ offen, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Arbeiten, welche die beiden Klägerinnen verrichteten, hätten nämlich der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs des Vereins und des Vertriebs von Yogaprodukten gedient.

Der Verein habe nicht dargelegt, dass diese Tätigkeiten für sich genommen religiös geprägt gewesen seien. Dies sei auch nicht ersichtlich. Nur um deren arbeitsrechtliche Beurteilung gehe es aber hier, erklärte das Verfassungsgericht.

Weitere Meldungen

Prozess gegen mutmaßlichen IS-Unterstützer in Berlin begonnen

Vor dem Kammergericht Berlin hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 29-jährigen Syrer wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS)

Mehr
Von der Leyen wirbt für "starkes Europa" und kritisiert Orban scharf

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich in ihrer Bewerbungsrede für eine zweite Amtszeit für ein "starkes Europa" ausgesprochen und einer Zusammenarbeit mit

Mehr
Prozess gegen US-Journalisten Gershkovich in Russland fortgesetzt

In Russland ist am Donnerstag der Prozess gegen den US-Journalisten Evan Gershkovich fortgesetzt worden. Die zweite Anhörung in dem Verfahren fand hinter verschlossenen Türen

Mehr

Top Meldungen

Ersatzteilehändler Autodoc profitiert von Krise am Automarkt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Berliner Autoteile-Onlinehändler Autodoc profitiert von der Krise auf dem deutschen Fahrzeugmarkt. "Uns kommt zugute, dass die Autos in

Mehr
Zahl der Baugenehmigungen auch im Mai weiter im Sinkflug

Bei den Genehmigungen für den Wohnungsbau ist ein Ende der Abwärtsspirale nicht in Sicht: Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden vermeldete am Donnerstag auch für Mai einen

Mehr
Außenhandel mit osteuropäischen EU-Staaten deutlich gewachsen

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Der Handel mit den zehn Staaten der ersten Phase der EU-Osterweiterung 2004 ist seither überdurchschnittlich gewachsen. Insgesamt wurden aus

Mehr