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33-Jähriger nach Hammermord in Bad Kreuznach zu lebenslanger Haft verurteilt

  • AFP - 6. Mai 2024, 13:26 Uhr
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Justitia-Statue
Bild: AFP

Weil er den Vermieter eines Bekannten mit einem Hammer erschlug, ist ein 33-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach sah es als erwiesen an, dass ern den Vermieter zur Verdeckung eines Diebstahls ermordet hatte.

Weil er den Vermieter eines Bekannten in Bad Kreuznach mit einem Hammer erschlug, ist ein 33-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann den Vermieter ermordet hatte, um einen zuvor begangenen Diebstahl zu verdecken, wie ein Sprecher mitteilte.

Demnach war der Beschuldigte im November 2022 in die nicht abgeschlossene Wohnung des Vermieters im Dachgeschoss gegangen, die über der Wohnung des Bekannten lag. Der Vermieter habe ferngesehen und von dem Besuch nichts mitbekommen, sagte der Gerichtssprecher. Der 33-Jährige habe sich offenbar spontan entschlossen, einen noch verpackten Flachbildfernseher und Lederhandschuhe zu stehlen und sei wieder nach unten in die Wohnung des Bekannten zurückgekehrt.

Dort sei ihm klar geworden, dass er eine Schnapsflasche, aus der er während seines unbemerkten Besuchs getrunken hatte, nicht mehr zugeschraubt und an einem anderen Ort abgestellt hatte. Um die Spuren seines Diebstahls zu verwischen, sei er erneut in die obere Wohnung gegangen - diesmal allerdings vermummt und mit einem Hammer bewaffnet.

Bei seinem zweiten Besuch wurde er von dem Vermieter offenbar bemerkt. Daraufhin schlug der 33-Jährige dem Mann mit dem Hammer mehrmals so heftig auf den Kopf, dass er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt und noch vor Ort starb.

Der Angeklagte äußerte sich dem Sprecher zufolge vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Während die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft forderte, plädierte die Verteidigung auf eine Strafe von unter zehn Jahren. Sie ging von Totschlag aus und führte zudem die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an, der vor der Tat Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatte.

Das Gericht ging aber nicht davon aus, das dies die Schuldfähigkeit wesentlich beeinträchtigte, wie der Sprecher sagte. Es verurteilte den Mann daher wegen Mordes in Tatmehrheit mit Diebstahl.

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