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Gebrauchtwagensuche im EU-Ausland - Horizont erweitern lohnt sich

  • Carla Lauwasser/SP-X - 29. April 2024, 16:22 Uhr
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Nicht nur bei deutschen Händlern gibt es gute Gebrauchte Foto: SP-X

Bei der Recherche nach dem passenden Gebrauchtwagen beschränkt sich das Suchgebiet häufig zunächst auf das eigene Land. Je nach Modell lohnt sich ein zusätzlicher Blick auf die Märkte der Nachbarländer.

Gebrauchtwagenportale bieten zahlreiche Autos verschiedenster Marken an. Wer in Deutschland nicht fündig wird, kann das Suchgebiet auf andere EU-Länder wie die Niederlande ausweiten. Dank des freien Warenverkehrs innerhalb der Union und überschaubarer Auflagen wartet dort womöglich das nächste Traumauto.

Die Zeitschrift ,,auto motor und sport" hat sich niederländische Gebrauchtwagenportale wie marktplaats.nl und ooyyo.com angeschaut. Auf der Suche nach dem passenden Auto verschaffen die Portale einen ersten Überblick über das aktuelle Angebot in den Niederlanden. Aber auch die bekannten deutschen Online-Marktplätze wie autoscout24.de und mobile.de liefern zahlreiche Ergebnisse, wenn das Suchgebiet nach Ländern eingeschränkt wird.

Der direkte Kauf beim Händler ist empfehlenswert, da für die Überführung nach Deutschland das Certificate of Conformity (COC) benötigt wird. Mit den COC-Papieren weist der jeweilige Hersteller nach, dass das Auto den EU-Normen entspricht, beziehungsweise über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Es kann direkt beim Händler vor Ort oder online innerhalb von zwei bis drei Wochen beantragt werden und ist in der Regel im Kaufpreis enthalten. Ist dies nicht der Fall, kann eine Gebühr von bis zu 250 Euro für den Service anfallen. Außerdem werden für die Überführung nach Deutschland ein Überführungskennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 benötigt. Auch hier kann der Kontakt zum Händler von Vorteil sein. Inklusive 14-tägiger Versicherung sind für die Überführung etwa 160 Euro einzurechnen.

Ob bei der Einfuhr eines neuen Gebrauchtwagens Zollgebühren anfallen, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab: Gebrauchtwagen, die jünger oder bis zu sechs Monate alt sind oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurden, gelten in der Hinsicht als Neuwagen. Da dann in Deutschland die Mehrwertsteuer fällig wird, muss der Käufer sich innerhalb von zehn Tagen beim deutschen Finanzamt melden. In diesem Zuge kann der Händler eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen oder die gezahlte Steuer später zurückerstatten.

Neben der Überführung muss der neue Alte eine mängelfreie Hauptuntersuchung vorweisen: Wurde die Prüfung im EU-Ausland durchgeführt, kann sie in Deutschland anerkannt werden, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung dort gefahren wurde und die HU der Richtlinie 2014/45/EG entspricht. Dies sollte auf dem Prüfdokument vermerkt werden, in dem auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie der Gültigkeitszeitraum der Hauptuntersuchung notiert sein müssen. Die niederländische APK-Prüfung wird in Deutschland problemlos akzeptiert. Kommt das Fahrzeug aus Frankreich oder Italien, lohnt sich eine Rücksprache mit der heimischen Zulassungsstelle.  

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät, vor dem Kauf oder der Anzahlung eines Gebrauchtwagens im EU-Ausland eine Prüfung und Probefahrt durchzuführen. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass das Impressum, die Angaben zum Käufer und Verkäufer sowie die Fahrzeugpapiere korrekt und vollständig sind.  

Wer in den Niederlanden den passenden Gebrauchtwagen gefunden hat, kann grundsätzlich bis zu 10.000 Euro bar bezahlen. Allerdings kann der jeweilige Händler den Barkauf ablehnen und höhere Beträge müssen vorab überwiesen werden. Die Gewährleistung der Garantie richtet sich in den anderen EU-Ländern grundsätzlich nach EU-Recht. In jedem Fall sollte sich der Käufer eine Rechnung aushändigen lassen.

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