Vor dem Landgericht Berlin hat am Mittwoch ein Prozess um zwei Tötungen in einer radikalen Christenfamilie begonnen. Angeklagt sind eine 42-Jährige und ihr 71-jähriger Vater wegen Totschlags und Tötung auf Verlangen. Zum Auftakt wurden die Schöffen vereidigt, die Anklage wurde noch nicht verlesen. Der 71-Jährige war nach Angaben des Gerichts am Mittwoch verhandlungsunfähig.
Die 42-Jährige soll laut Anklage im Oktober in ihrer Wohnung im Stadtteil Köpenick ihre elfjährige Tochter und ihre 68-jährige Mutter getötet haben. Letztere soll die Tötung von der Angeklagten explizit verlangt haben. Beiden Opfern habe sie die Pulsadern aufgeschnitten. Ihrer Tochter habe die 42-Jährige zudem in die Herzgegend gestochen.
Dem mitangeklagten Vater der 42-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen an seiner Enkelin vor. Er soll sich zur Tatzeitpunkt in der Wohnung aufgehalten haben und in den Tatplan seiner Tochter eingeweiht gewesen sein. Dabei habe er nichts unternommen, um das Leben der Elfjährigen zu retten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebte die Familie bibeltreu und pietistisch, wobei ihr Glaube auch spirituell-esoterische Züge angenommen haben soll. Die Familie soll sich innerhalb dieses Weltbilds immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert, mit der Politik unzufrieden und von Einwanderung verängstigt gezeigt haben.
Den Ermittlungen zufolge plante die Familie einen sogenannten erweiterten Suizid. So wollte die 42-Jährige sich nach der Tötung ihrer Tochter und ihrer Mutter selbst töten, was ihr aber misslang. Auch der Vater habe Suizid begehen wollen, was ihm aber ebenfalls misslang. Bis Mitte Juni sind noch neun weitere Verhandlungstermine angesetzt. Beim nächsten Termin am 8. Mai soll die Anklage verlesen werden.
Brennpunkte
Prozess um Tötungen in radikaler Christenfamilie in Berlin begonnen
- AFP - 17. April 2024, 12:42 Uhr
Vor dem Landgericht Berlin hat ein Prozess um zwei Tötungen in einer radikalen Christenfamilie begonnen. Angeklagt sind eine 42-Jährige und ihr 71-jähriger Vater wegen Totschlags und Tötung auf Verlangen.
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