Fast acht Monate nach seiner Verurteilung wegen Veruntreuung von Kirchengeldern ist das Urteil gegen einen früheren katholischen Pfarrer aus dem nordrhein-westfälischen Hückelhoven rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag mitteilte. Wegen Veruntreuung von rund hunderttausend Euro hatte ihn das Mönchengladbacher Amtsgericht im August zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde ein Betrag von rund hunderttausend Euro eingezogen.
Das Amtsgericht sah als erwiesen an, dass der in Hückelhoven tätige Pfarrer in 145 Fällen der Untreue schuldig war. Laut der Anklage war der Pfarrer von Januar 2017 bis März 2018 verfügungsberechtigt über das Spendenkonto mehrerer Kirchengemeinden. Dabei habe er zahlreiche Überweisungen auf ausländische Konten getätigt, die in keinem Zusammenhang mit der Kirchentätigkeit gestanden hätten. Der Mann wurde nach Auffliegen der Transaktionen im März 2018 von seinem Amt entbunden.
Dem Urteil des Amtsgerichts war den Angaben zufolge eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Gegen das Urteil legte einer der beiden Verteidiger des Angeklagten jedoch Revision ein. Das Oberlandesgericht erkannte in seinem bereits Ende März ergangenen Beschluss jedoch keine Rechtsfehler.
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Hunderttausend Euro veruntreut: Hafturteil gegen Pfarrer rechtskräftig
- AFP - 11. April 2024, 14:49 Uhr
Fast acht Monate nach seiner Verurteilung wegen Veruntreuung von Kirchengeldern ist das Urteil gegen einen früheren katholischen Pfarrer aus dem nordrhein-westfälischen Hückelhoven rechtskräftig.
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