Gesundheit

Pflegepolitik auf Kosten pflegender Familien

  • Lars Wallerang/mp - 26. Mai 2023, 16:07 Uhr
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mp Groß-Gerau - Allein gelassen: Das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken, lässt sich laut Pflegeverband über die beschlossenen Maßnahmen nicht erreichen. geralt / pixabay.com

Der Bundesverband wir pflegen e.V. begrüßt zwar die ersten zaghaften Schritte des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger, sieht aber noch viel Luft nach oben.


Der Bundesverband wir pflegen e.V. begrüßt zwar die ersten zaghaften Schritte des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger, sieht aber noch viel Luft nach oben.

"Positiv bewertet wird, dass die Bundesregierung mit der Einführung dieses Budgets für chronisch kranke und behinderte Kinder zum 1.1.2024 auch den dringenden Unterstützungsbedarf pflegender Eltern erkennt", teilt der Verein mit. Gut sei auch, dass die bisher einmalige Leistung von zehn Tagen Pflegeauszeit bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nun auf eine jährlich beantragbare Leistung erweitert werde - mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Jedoch: "Höchst kritisch ist jedoch, dass alle Maßnahmen des PUEG ausschließlich durch die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert werden und dass die für 2025 geplante Dynamisierung des Pflegegelds geringer ausfällt, um das Entlastungsbudget zu finanzieren: Das Pflegegeld soll dann um 4,5 statt wie zunächst geplant nochmals um fünf Prozent angehoben werden", betont der Pflegeverein.

"Dabei wäre allein beim Pflegegeld eine Steigerung um 20 Prozent zum Ausgleich der Kostensteigerungen seit 2017 nötig gewesen", sagt der Vereinsvorsitzende Heinrich Stockschlaeder über die PUEG-Beschlüsse aus Sicht der Fachkommission Pflegepolitik des Bundesverbands.

Das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und Pflegepersonen nachhaltig zu entlasten, lasse sich über die viel zu kurz gegriffenen Maßnahmen des Gesetzes nicht erreichen. Dies sei angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen fatal.

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