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Das müssen Australien-Urlauber jetzt wissen

  • Ralf Loweg/wid - 9. Januar 2020, 12:04 Uhr

Die katastrophalen Buschfeuer in Australien wirbeln auch die Urlaubs-Saison völlig durcheinander. Touristen wurden bereits evakuiert, einige reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen?


Die katastrophalen Buschfeuer in Australien wirbeln auch die Urlaubs-Saison völlig durcheinander. Touristen wurden bereits evakuiert, einige reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen?

Nach Auskunft der ARAG-Experten haben Individualreisende schlechte Karten, wenn sie ihren gebuchten Australien-Flug oder das Hotel stornieren. Ein Rücktrittsrecht haben sie nämlich nicht. Tickets und Hotelzimmer können nicht einfach zurückgegeben werden. Hier kommt es auf die individuellen Konditionen und auf die Kulanz der Verträge und Anbieter an.

Auch Pauschalurlauber können sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Hier kommt es auf den Reisezeitpunkt und den Ort an. Nur, wenn der Australien-Urlaub kurz bevorsteht und das Ziel der Reise direkt in betroffenen Gebieten liegt, können Urlauber ohne Stornokosten von ihrem Reisevertrag zurücktreten, weil die Naturkatastrophe die Reise erschweren, gefährden oder gar vereiteln würde. Anders herum kann aber auch der Veranstalter die Reise aufgrund der verheerenden Brände absagen. In der Regel gibt es in solchen Ausnahmesituationen Umbuchungsangebote. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht hingegen nicht.

Wer bereits unterwegs ist, kann den Vertrag bei einer Naturkatastrophe kündigen. Dann muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Urlauber so schnell wie möglich nach Hause geflogen werden. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt sie der Reiseveranstalter. Zudem haben Urlauber, deren Reise aufgrund von unvermeidbaren Umständen abgebrochen werden muss, Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Leistungen.

Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Pauschalurlauber, deren Reise erst in einigen Wochen oder Monaten losgeht, können ihren Australien-Trip nicht kostenlos stornieren. Denn sollte die Brandgefahr bis Reiseantritt gebannt und Schäden beseitigt sein, besteht kein Grund, die Reise nicht anzutreten. Angst allein genügt nach Auskunft der ARAG Experten nicht, um den Urlaub kostenlos zu stornieren.

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