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So wichtig ist eine Unfallversicherung für Kinder

  • Andreas Reiners/wid - 17. September 2019, 13:06 Uhr

Viele Eltern können sich nicht rund um die Uhr um die Kinder kümmern. Klar: Anfangs kommt der Nachwuchs in den Kindergarten oder eine Tagesmutter übernimmt, später gehen die Kinder dann in die Schule. Und zwischendurch passen auch Oma und Opa schon mal auf die Kleinen auf. Aber wie sind Kinder in der Obhut von Vertretern der elterlichen Sorge eigentlich versichert?


Viele Eltern können sich nicht rund um die Uhr um die Kinder kümmern. Klar: Anfangs kommt der Nachwuchs in den Kindergarten oder eine Tagesmutter übernimmt, später gehen die Kinder dann in die Schule. Und zwischendurch passen auch Oma und Opa schon mal auf die Kleinen auf. Aber wie sind Kinder in der Obhut von Vertretern der elterlichen Sorge eigentlich versichert? Die ARAG Experten klären auf.

Während des Besuchs von Krippen, Kindergärten und Horten sind die betreuten Kinder gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Die Wege von und zur Kindertageseinrichtung sind ebenfalls versichert.

Bei Tagesmutter oder -vater gilt der Grundsatz, dass die Person die vom Gesetz geforderte Eignung aufweist. Wird die Erlaubnis erteilt, gilt für die betreuten Kinder der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

In der Schule sind die Kinder durch die Schüler-Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch für die Pausen. In unterrichtsfreien Zeiten (Freistunden) besteht grundsätzlich auch Versicherungsschutz, wenn die Schülerinnen und Schüler sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten.

Doch Vorsicht: Verlassen sie beispielsweise in der Pause oder Freistunde das Schulgelände, ohne die Wohnung aufzusuchen, kommt es darauf an, welches Ziel sie verfolgen. Dient es privaten Interessen, etwa einem Stadtbummel oder privaten Erledigungen, besteht kein Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn sie in der Mittagspause außerhalb der Schule zum Essen gehen. Der Weg dorthin und zurück ist versichert.

Fungiert eine nette Nachbarin ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder ist das Kind bei Oma und Opa untergebracht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Egal ob die private Kinderbetreuung nur ab und zu aushilft oder es sich dabei um eine längerfristige Lösung handelt - eine private Unfallversicherung für Kinder ist in diesem Fall unerlässlich.

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