Alexa ist eine virtuelle Kammerzofe. Doch ist die digitale Sprachsteuerungs-Maschine auch als Kindermädchen geeignet? In einem Bundestags-Gutachten wird das bestritten. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann hatte die Frage aufgeworfen, ob es zulässig ist, dass Amazon die Spracheingaben der Alexa-Nutzer auswertet.
Die Risiken betreffen nach Einschätzung der Wissenschaftler vor allem Minderjährige und unbeteiligte Gäste, die ein mit Alexa bestücktes Smart Home besuchen. Konkret geht es darum, dass Kinder persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen könnten, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Außerdem stellt sich die Frage, was mit Besuchern ist, die nicht wissen, dass die Software gerade aufzeichnet.
Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, "zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte", heißt es in dem Gutachten. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen "könnte dies die Alexa-Nutzer besonders sensibel treffen".
"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist", sagt Kamann. Dies müsse detailliert erfolgen, "und nicht, indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt". Der Wissenschaftliche Dienst hält fest: "Angaben zur Speicherungsdauer sind in den Nutzungsbedingungen von Amazon nicht ersichtlich."
Technologie
Alexa nichts für Kinderohren
- Lars Wallerang/cid - 15. Juli 2019, 15:26 Uhr
Alexa ist eine virtuelle Kammerzofe. Doch ist die digitale Sprachsteuerungs-Maschine auch als Kindermädchen geeignet? In einem Bundestags-Gutachten wird das bestritten.
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