Sie sind klein und laut: Rauchmelder. Im Falle eines Brandes können sie Leben retten. Doch wer haftet, wenn wegen eines Fehlalarms die Feuerwehr vergeblich ausrückt? In der Regel übernimmt die Feuerwehr die Kosten, zumindest wenn der Fehlalarm nicht leichtsinnig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Damit soll vermieden werden, dass Privatleute die Geräte bewusst außer Betrieb setzen. Anders sieht es bei gewerblich betriebenen Gebäuden aus.
In einem konkreten Fall war angebrannter Milchreis im Wohnraum einer Bewohnerin eines Seniorenheims für den Fehlalarm verantwortlich. Als die Feuerwehr anrückte, war ein Einsatz nicht mehr nötig. Angestellte hatten den schwelenden Topf schon entsorgt und den verrauchten Raum gelüftet; die Bewohner kamen mit einem Schrecken davon. 22 Tage später löste der Rauchmelder in einem anderen Wohnraum einen Alarm aus. Erneut war angebranntes Essen aus der benachbarten Küche der Grund. Und wieder rückte die Feuerwehr - wie in den vergangenen Jahren schon ein paar mal - vergeblich aus. Beim Eintreffen war kein Rauch mehr vorhanden.
Wegen der Einsätze erließ die Verbandsgemeinde als Trägerin der Feuerwehr zwei Kostenbescheide, in denen sie jeweils eine Einsatzkostenpauschale von 400 Euro für den Fehlalarm einer Brandmeldeanlage festsetzte. Der Betreiber des Seniorenheimes klagte dagegen. Es habe sich nicht um Fehlalarme gehandelt, da ja in beiden Fällen angebranntes Essen den Alarm ausgelöst habe. Mit teilweisem Erfolg: Beim ersten Fall habe nach Einschätzung des Gerichts eine objektive Gefahr bestanden, so dass dieser nicht als Fehlalarm einzustufen war. Dies war jedoch beim zweiten Einsatz nicht der Fall, so dass für diesen die Kosten zu tragen waren.
Das Gericht stellte klar: Hinsichtlich des Falschalarms müsse der Kläger als Betreiber der Brandmeldeanlagen anlagespezifische Risiken tragen. Laut Einschätzung der Experten des Versicherungsunternehmens ARAG liegt es daher im Verantwortungsbereich des Seniorenheim-Betreibers, Rauchmelder so anzubringen und einzustellen, dass sie nicht durch Küchendämpfe ausgelöst werden.
Lifestyle
Wenn Rauchmelder (Fehl-)Alarm schlagen
- Lars Wallerang/wid - 8. Juli 2019, 12:11 Uhr
Sie sind klein und laut: Rauchmelder. Im Falle eines Brandes können sie Leben retten. Doch wer haftet, wenn wegen eines Fehlalarms die Feuerwehr vergeblich ausrückt?
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