Facebook bleibt im Visier der Justiz. Jetzt verhängte das Landgericht Berlin erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen.
Der Fall: Am 9. Juli 2018 sperrte Facebook den Nutzer Gabor B., weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als "Nazischlampe" beschimpft worden war. Gabor B. schrieb, diese Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage. Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.
Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 1. August 2018 rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt. Das Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook als "unzulässig" verworfen. Facebook hob die Sperre dennoch erst am 08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.
Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel "sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird."
Technologie
Facebook: Niederlage vor Gericht
- Ralf Loweg/cid - 9. November 2018, 12:27 Uhr
Facebook bleibt im Visier der Justiz. Jetzt verhängte das Landgericht Berlin erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen.
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