Trautes Heim, Glück allein: Das klingt so schön romantisch, doch die Realität sieht oft ganz anders aus. Denn wenn sich unverheiratete Paare entschließen, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, raten ARAG-Experten zu einem gemeinsamen Eintrag ins Grundbuch. Denn nur wer darin steht, ist Eigentümer der Immobilie. Der nicht aufgeführte Partner hat keinerlei Eigentumsrechte, egal, wie viel Geld er zum Bau oder Kauf dazugelegt hat. Die Beteiligungsverhältnisse können individuell gestaltet werden. Wenn der eine also deutlich mehr als der andere finanziert, kann er im Grundbuch beispielsweise mit zwei Drittel oder drei Viertel eingetragen werden.
Wer weitere Details geklärt haben und Situationen wie zum Beispiel Heirat, Trennung oder Tod geregelt wissen möchte, muss einen Schritt weiter gehen. Je nach Vorstellungen der Partner kann hier ein Gesellschaftsvertrag in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder ein Partnerschaftsvertrag helfen. Die GbR kann direkt bei der Beurkundung des Kaufvertrages gegründet werden. In diesem Fall werden neben der Gesellschaft als Eigentümer beide Partner als Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen.
Ob GbR oder Partnerschaftsvertrag die richtige Wahl ist, sollte mit einem Profi beraten werden. Darüber hinaus ist nach Ansicht der ARAG Experten ein Erbschaftsvertrag überaus sinnvoll. Er regelt individuell, was nach dem Tod eines Partners mit der gemeinsamen Immobilie geschieht.
Lifestyle
Immobilien-Tipps für Paare
- Ralf Loweg/wid - 28. August 2018, 16:05 Uhr
Trautes Heim, Glück allein: Das klingt so schön romantisch, doch die Realität sieht oft ganz anders aus. Denn wenn sich unverheiratete Paare entschließen, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, raten ARAG-Experten zu einem gemeinsamen Eintrag ins Grundbuch.
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