Ein Rechtsstreit wegen 20 Euro Kosten für die Corona-Desinfektion eines Autos nach einem Unfall geht nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in die nächste Runde. Der BGH hob nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts im thüringischen Mühlhausen auf, welches zuvor die Klage des Sachverständigenbüros gegen die Haftpflichtversicherung abgewiesen hatte. Nun soll das Landgericht erneut entscheiden. (Az. VI ZR 280/22)
Das Auto wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Halter beauftragte das Sachverständigenbüro mit einem Gutachten und trat seine Schadenersatzansprüche gegen die Versicherung an das Büro ab. Das Büro erstellte ein Gutachten, welches die Versicherung auch bezahlte - bis auf die 20 Euro, die als "Zuschlag Schutzmaßnahme Corona" in Rechnung gestellt wurden.
Das Sachverständigenbüro gab an, es habe Desinfektionsmittel, Einwegreinigungstücher und Einmalhandschuhe anschaffen müssen. Es zog gegen die Versicherung vor Gericht, der Fall landete schließlich vor dem BGH. Dieser übertrug nun die bereits entschiedenen Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko auf den Fall.
Laut diesen Anfang des Jahres entwickelten Grundsätzen muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für eine überhöhte Werkstattrechnung übernehmen, wenn der Geschädigte die Reparatur bereits bezahlt hat - denn dieser dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Werkstatt "keinen unwirtschaftlichen Weg für die Schadensbeseitigung wählt".
Nun erklärte der BGH, dass ein Geschädigter grundsätzlich auch einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragen dürfe. Und auch in einem solchen Fall seien seine eigenen Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten begrenzt. Darum müssten überhöhte Kosten von der Versicherung übernommen werden, wenn er nicht selbst für sie verantwortlich sei.
Im aktuellen Fall hatte der Halter des Fahrzeugs seine Ansprüche bereits an das Sachverständigenbüro abgetreten. Dieses muss aber im Gegensatz zum Halter beweisen, dass es die abgerechneten Corona-Schutzmaßnahmen tatsächlich gab und dass sie notwendig waren.
Wirtschaft
Streit über 20 Euro für Corona-Desinfektion geht nach BGH-Urteil in nächste Runde
- AFP - 15. April 2024, 15:17 Uhr
Ein Rechtsstreit wegen 20 Euro Kosten für die Corona-Desinfektion eines Autos nach einem Unfall geht in die nächste Runde. Der BGH hob ein Urteil auf, welches zuvor die Klage des Sachverständigenbüros gegen die Versicherung abgewiesen hatte.
Weitere Meldungen
Der strauchelnde Schnell-Lieferdienst Getir hat seinen Rückzug aus Deutschland bestätigt. Darüber hinaus wird das Unternehmen aus Istanbul auch die USA, Großbritannien und die
MehrDer ökologische Verkehrsclub VCD hat die Verkehrsunternehmen in Deutschland aufgerufen, ihre Verbote einer Mitnahme von E-Scootern zu überdenken. "Für die Verkehrswende ist es
MehrEin weiterer Rückgang der Inflation ist im April ausgeblieben: Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im Jahresvergleich um 2,2 Prozent und damit im gleichen Ausmaß wie im
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In Deutschland hat sich eine neue Arbeiterklasse herausgebildet. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, über die die
MehrNach wochenlangen Protesten gegen Importe aus der Ukraine haben polnische Bauern nach und nach alle ihre Blockaden an Grenzübergängen zum Nachbarland geräumt. Überall fließe der
MehrUnna (dts Nachrichtenagentur) - Der Kaufhausdiscounter Woolworth will die Zahl der Filialen mehr als verdoppeln. "In Deutschland sollen es in den nächsten Jahren 1.500 Filialen
Mehr