Dashboard-Kameras erfreuen sich nicht nur im Ausland einer großen Beliebtheit. Auch Autofahrer in Deutschland verwenden diese Kameras, die den laufenden Verkehr aufzeichnen. Im Falle eines Unfalls könnte ein solcher Videobeweis möglicherweise für Aufklärung sorgen, so die Hoffnung der Nutzer. Derweil sorgt der Einsatz der privaten Videoüberwachung des Straßenverkehrs für Ärger bei Datenschützern. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte einem Autofahrer die Verwendung einer Dashboard-Kamera verboten. Die permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, so die Behörde. Der Autofahrer klagte gegen den Erlass, die Kamera aus seinem KFZ zu entfernen.
Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht in Ansbach. Die Richter müssen entscheiden, ob eine permanente anlasslose Videoüberwachung während Autofahrten ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer darstellt, wie die bayerischen Datenschützer argumentieren. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Urteil über die Grenzen Bayerns hinaus Bedeutung haben wird, da sich die Behörde auf das Bundesdatenschutzgesetz bezieht.
Technologie
Verbot für Autokameras droht
- Kathrin Meyer (cid) - 10. Februar 2014, 15:20 Uhr
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