Die fristlose Kündigung einer Mieterin, die ihre Vermieterin zweimal mit einem Eimer Wasser übergoss, ist rechtens. Das entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau in einem Urteil vom Februar, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Mieterin hatte die Vermieterin demnach im Mai 2023 an zwei Tagen hintereinander aus ihrem Fenster mit einem Eimer Wasser begossen, als diese sich im Hof des Mehrfamilienhauses aufhielt.
Nach Aussage der Mieterin wollte sie die Vermieterin davon abhalten, ihr Fahrrad umzuzstellen, wie das Gericht erläuterte. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietsverhältnis fristlos. Vor Gericht landete die Angelegenheit, weil die Vermieterin die Mieterin auf Räumung der Wohnung verklagte.
Aus Sicht des Gerichts war die fristlose Kündigung rechtens. DerHausfrieden sei durch das Verhalten der Mieterin nachhaltig gestört und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar gewesen, hieß es.
Laut Gericht hatte die Mieterin zwar bestritten, die Vermieterin tatsächlich vollständig übergossen zu haben. Ein glaubhafter Zeuge habe aber ausgesagt, dass er die Frau an beiden Tagen im Hof angetroffen habe und diese "klitschnass" gewesen sei.
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Mieterin übergießt Vermieterin zweimal mit Wasser - Wohnungskündigung rechtens
- AFP - 6. Mai 2024, 11:46 Uhr
Die fristlose Kündigung einer Mieterin, die ihre Vermieterin zweimal mit einem Eimer Wasser übergoss, ist rechtens. Das entschied das Amtsgericht im hessischen Hanau in einem Urteil vom Februar, wie das Gericht mitteilte.
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